Kinderpornografie
6. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hat über das Chatprogramm ICQ kinderpornografisches Material gem. § 184b StGB mit anderen Internetnutzern getauscht. Daraufhin erließ das Amtsgericht Cottbus einen Durchsuchungsbeschluss, der zeitnah vollstreckt wurde. Die Polizei beschlagnahmte bei unserem Mandanten einen Laptop, ein Smartphone sowie diverse CD-ROMs und fand auf diesen Datenträgern eine große Datenmenge mit kinderpornografischem Material gem. § 184b StGB. Während der Durchsuchungshandlungen verzichtete unser Mandant auf sein Schweigerecht und machte umfassende Angaben zum Tatvorwurf. Erst danach beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich besprach die Angelegenheit mit unserem Mandanten.
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Körperverletzung
1. März 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser knapp 40-jähriger Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400,00 - verurteilt. Dem lag zu Grunde, dass er im Rahmen einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung in Berlin-Kreuzberg zwei 65-jährigen Mieterinnen des Mehrfamilienhauses mehrfach in das Gesicht geschlagen und ihnen den Arm umgedreht hatte, wodurch die Nachbarinnen u.a. Prellungen, Handgelenksdistorsionen und Zerrungen erlitten hatten.
22. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von zwei Polizeibeamten dabei beobachtet, wie er - quer zur Fahrspur der Polizisten - mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren sein soll. Als sie ihn anwiesen, an den rechten Straßenrand zu fahren, scherte er nach links aus. Nachdem die Polizisten bei der anschließenden Kontrolle Alkoholgeruch wahrgenommen hatten, wurde eine Alkoholmessung durchgeführt, die eine Atemalkoholkonzentration von 0,87 Promille ergab. Der Führerschein unseres Mandanten wurde daraufhin einbehalten.Unser Mandant ging davon aus, dass es besser sei, sich selbst zu verteidigen. Das Anhörungsschreiben der Polizei beantwortete er ausführlich. Er ging davon aus, dass er auf diese Weise einer strengen Sanktion entgehen könne.
Betrug
16. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin, eine Studentin der Psychologie, war über ein Subunternehmen seit zehn Monaten als Kassenmitarbeiterin in einem großen Berliner Warenhaus beschäftigt. Während eines ihrer Kassendienste näherte sich ihre Mutter mit einem großen Stapel Kleidungsstücke im Wert von über 1.000,00 - . Unsere Mandantin tat so, als würde sie die - Kundin? nicht kennen, und scannte zum Schein einen Großteil der Kleidungsstücke ein. Um kein Aufsehen zu erregen, druckte sie einen sogenannten - offenen Bon? aus und gab ihn ihrer Mutter, die mit den Kleidungsstücken das Warenhaus verließ. Weder Mutter noch Tochter war allerdings bewusst, dass Kaufhausdetektive den Vorgang per Videokamera beobachtet hatten.
7. Februar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in zahlreichen Fällen von einem Dealer Kokain erworben zu haben. Die Polizei hatte - von unserem Mandanten unbemerkt - über einen Zeitraum von 5 Monaten das Telefon des Dealers abgehört und alle Telefonate protokolliert. Unser Mandant hatte in diesem Zeitraum mehrmals im Monat angerufen und sich in diesen Gesprächen ausweislich der Abhörprotokolle stets mit dem Dealer an verschiedenen Orten in Neukölln zum Kauf von Kokain verabredet.
30. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, am Eingang zum Tiergartentunnel mit seinem Audi falsch abgebogen zu sein und dadurch einen Auffahrunfall zweier anderer Pkw verursachte zu haben, wobei Sachschaden in Höhe von fast 10.000,00 - entstand. Obwohl er somit am Unfall beteiligt war und den Unfall auch bemerkte, soll unser Mandant entgegen dem Anhaltegebot aus § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) durch den Tiergartentunnel davongefahren sein. Die übrigen Unfallbeteiligten sowie einige Zeugen hatten sich jedoch das Kfz-Kennzeichen notiert und konnten gegenüber der Polizei Angaben zum Fahrzeugführer machen.
Urkundenfälschung
27. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandantin wurde vorgeworfen, in Berlin die S-Bahn genutzt zu haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises gewesen zu sein. Stattdessen soll unsere Mandantin bei einer Fahrausweiskontrolle ein Semesterticket vorgezeigt haben, welches sie durch überkleben manipuliert haben soll. Die Amtsanwaltschaft Berlin warf ihr aufgrund dieser Handlungen Erschleichen von Leistungen, Betrug und Urkundenfälschung vor.
11. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wandte sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten in seiner Wohnung vollstreckt und dabei eine große Menge Datenträger, darunter große Festplatten, eingezogen hatte. Nach der polizeilichen Auswertung nur eines USB-Sticks, auf dem ausschließlich kinderpornografisches Material gemäß § 184b StGB gespeichert war, initiierte Rechtsanwalt Dietrich ein informelles Gespräch mit dem zuständigen Staatsanwalt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
3. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bernau zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt, weil er ein Fahrzeug geführt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine einjährige Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre beruhten vor allem darauf, dass unser Mandant bereits 9 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufwies und vierfach vorbestraft war, davon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
20. Dezember 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr die Erkstraße in Berlin-Neukölln, als er zwei Polizeibeamten auffiel, weil seine Scheinwerfer nicht eingeschaltet waren. Im Rahmen der anschließenden Fahrerlaubnisüberprüfung bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch und glasige Augen bei unserem Mandanten, der sich zudem beim Aussteigen am Türrahmen festhalten musste und leicht schwankte. Aus diesen Gründen nahmen die Polizeibeamten eine Atemalkoholüberprüfung vor, die einen Wert von 0,44 Promille ergab. Bei der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung wurden 0,60 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt und unser Mandant wegen Trunkenheit im Verkehr - einer Straftat - angeklagt.