Strafprozessrecht
Jugendstrafrecht
25. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einem Sportstudio in Berlin Prenzlauer Berg wurden aus einem Spint das Portemonnaie und der Autoschlüssel entwendet. Als der Geschädigte nach seinem Auto vor dem Sportstudio schaute, war auch dieses verschwunden. In der Folge wurde unser 20-jähriger Mandant im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem PKW angetroffen. Nach der Ermittlungsakte hatte unser Mandant den Diebstahl gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant den Diebstahl begangen oder gegen den Polizeibeamten eingeräumt habe. Vielmehr gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass unser Mandant den Autoschlüssel von einem Freund erhalten habe.
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Pflichtverteidiger
6. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.
16. Juli 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Eltern unseres Mandanten meldeten sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr Sohn eine Anklage wegen dreifachen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Der Termin zur Hauptverhandlung stand auch bereits fest. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb zeitnah Akteneinsicht und besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendrichter. Trotz des erheblichen Tatvorwurfs wollte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Rechtsanwalt Dietrich […]
8. Juli 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten, einen Hundehalter aus Berlin-Neukölln, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Diesem lag zugrunde, dass der Hund unseres Mandanten an einem Herbst-Nachmittag in Berlin-Kreuzberg einen Rollstuhlfahrer angebellt haben soll. Der Rollstuhlfahrer soll sich aufgrund des Hundegebells derart erschreckt haben, dass er versehentlichen einen Passanten überfuhr und einige Meter über den Asphalt zog. Der Passant war sehr verärgert und forderte unseren Mandanten auf, - Verantwortung zu übernehmen?. Daraufhin soll sich unser Mandant nicht entschuldigt, sondern den Passanten u. a. mit den Worten - Opfer?, - Schwuchtel?, - Wichser? sowie - Arschloch? beleidigt haben.
7. Januar 2013 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Eltern unseres Mandanten beauftragten Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes. Dem Sohn wurde vorgeworfen, in Berlin Marzahn im März 2011 entgegen der Vorschriften des Waffengesetzes eine geladene Schreckschusspistole geführt zu haben. Unser Mandant ist nicht im Besitz eines Waffenscheins. Eine Anregung von Rechtsanwalt Dietrich im Ermittlungsverfahren, dass Verfahren einzustellen, wurde zunächst durch die Staatsanwaltschaft Berlin abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Berlin erhob deshalb Anklage vor dem Jugendgericht. Rechtsanwalt Dietrich stellte dann bereits vor der Hauptverhandlung mehrere Anträge, so dass sich die Terminierung deutlich verzögerte.