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Jugendstrafrecht

Fachanwalt Strafrecht: Beleidigung

08. Juli 2015: Beleidigung – Einstellung ohne Auflagen trotz mehrfacher Vorverurteilung und aktueller Bewährung

Gegen unseren Mandanten, einen Hundehalter aus Berlin-Neukölln, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Diesem lag zugrunde, dass der Hund unseres Mandanten an einem Herbst-Nachmittag in Berlin-Kreuzberg einen Rollstuhlfahrer angebellt haben soll. Der Rollstuhlfahrer soll sich aufgrund des Hundegebells derart erschreckt haben, dass er versehentlichen einen Passanten überfuhr und einige Meter über den Asphalt zog. Der Passant war sehr verärgert und forderte unseren Mandanten auf, – Verantwortung zu übernehmen?. Daraufhin soll sich unser Mandant nicht entschuldigt, sondern den Passanten u. a. mit den Worten – Opfer?, – Schwuchtel?, – Wichser? sowie – Arschloch? beleidigt haben.

Der Passant stellte Strafantrag.

Nach Mandatsübernahme nahm Rechtsanwalt Dietrich sogleich Kontakt zur Amtsanwaltschaft auf. In einem persönlichen Gespräch konnte er die Amtsanwältin davon überzeugen, dass unser Mandant am tatgegenständlichen Herbstnachmittag nicht in Kreuzberg war und mit der Angelegenheit nichts zu tun hatte. Darüber hinaus besprach Rechtsanwalt Dietrich mit der Amtsanwältin den Umstand, dass es, sollte sich das Geschehen dennoch wie vorgeworfen zugetragen haben, ohnehin an einem besonderen öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung fehle, da sich der Hundehalter in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe und sein spontaner Ausspruch auf die Kenntnisnahme des Unfalls und die Sorge um seinen Hund zurückzuführen gewesen sei.

Die Amtsanwältin schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.

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