Die Eltern unseres Mandanten meldeten sich in der Strafrechtskanzlei, nachdem ihr Sohn eine Anklage wegen dreifachen Einbruchsdiebstahls erhalten hatte. Der Termin zur Hauptverhandlung stand auch bereits fest. Rechtsanwalt Dietrich nahm deshalb zeitnah Akteneinsicht und besprach die Angelegenheit mit dem zuständigen Jugendrichter. Trotz des erheblichen Tatvorwurfs wollte Rechtsanwalt Dietrich eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Rechtsanwalt Dietrich legte insbesondere gegenüber dem Jugendrichter dar, dass unser Mandant durch das Strafverfahrens stark beeindruckt worden ist. Der Jugendrichter wollte eine Einstellung zunächst nicht zusichern, sondern verwies auf die Hauptverhandlung. In der Verhandlung legte Rechtsanwalt Dietrich nochmals gegenüber dem Jugendrichter und dem Staatsanwalt die positive Entwicklung unseres Mandanten dar. Nach einer längeren Verhandlung war schließlich auch die Staatsanwaltschaft bereit, das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen.