Unser Mandant wurde durch die Staatsanwaltschaft Gera wegen unterschiedlicher Tatvorwürfe angeklagt. Zunächst wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in einer Disko absichtlich zwei Bierflaschen über die Musikanlage verschüttet zu haben, so dass diese vollständig nicht mehr zu gebrauchen war. Im Anschluss daran soll er die zwei Bierflaschen auf den DJ geworfen haben. Es soll laut Anklage ein Schaden in Höhe von 6.000,00 Euro entstanden sein. Weiterhin wurde unserem Mandanten vorgeworfen, den Anweisungen von Polizeibeamten nicht Folge geleistet zu haben. Als er deshalb in Gewahrsam genommen werden sollte, soll er versucht haben, die Polizisten zu schlagen.
Unser Mandant hatte darüber hinaus die Polizisten verbal beleidigt. Bei der im Anschluss durchgeführten Durchsuchung wurde bei unserem Mandanten Marihuana aufgefunden. Unser Mandant meldete sich nach Anklageerhebung bei Rechtsanwalt Dietrich. In einem Vorgespräch mit dem Amtsgericht Gera und der Staatsanwaltschaft Gera besprach Rechtsanwalt Dietrich ausführlich die Angelegenheit. Er wies insbesondere auf die rechtlichen Schwierigkeiten des Sachverhalts und das umfangreiche Beweisprogramm hin. Weiterhin legte Rechtsanwalt Dietrich dar, dass unser Mandant grundsätzlich nicht zu Straftaten neigen würde. Das Amtsgericht Gera war deshalb bereit, die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und der versuchten Körperverletzung an den Polizeibeamten einzustellen. Unser Mandant wurde lediglich wegen Beleidung und Besitz von Drogen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Gedroht hatte eine Freiheitsstrafe von ca. einem Jahr. In einer Mail bedankte sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich:
– ?? ich möchte mich nochmal von Herzen und Geiste bei Ihnen bedanken. Nach ein paar Tagen wurde auch mir bewusst, was wir hier erreicht haben. Ohne Sie, ihre lockere und doch leistungsstarke Art und ihre taktische Brillanz wäre die Sache für mich richtig schlimm ausgegangen. DANKE für das Geleistete!!! – ?