Unserem Mandaten wurde im Rahmen eines sog. – 1. Mai – Verfahrens? vorgeworfen, sich in der Nacht vom 1. Mai auf den 2. Mai 2012 im Bereich der Adalbertstraße in Berlin-Kreuzberg mit anderen zu einer Gruppe zusammengerottet zu haben, aus der Flaschen und andere Gegenstände in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten geworfen worden sind. Dabei soll unser Mandant eine Aufmachung getragen zu haben, die darauf gerichtet war, die Feststellung der Identität zu verhindern. Als die Polizeibeamten unseren Mandanten festnehmen wollten, soll dieser mit den Armen wild um sich geschlagen haben, wobei er versucht haben soll die Polizeibeamten zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen.
Unser Mandant wurde daraufhin im Strafbefehlsverfahren zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt, die zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis geführt hätte.
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und studierte eingehend die von der Polizei angefertigten Videoaufzeichnungen des Geschehens.
In einem ausführlichen Schriftsatz konnte Rechtsanwalt Dietrich erhebliche Zweifel an dem von Polizei und Staatsanwaltschaft geltend gemachten Tatverlauf geltend und auf Beweisschwierigkeiten insbesondere in Bezug auf die Vermummung aufmerksam machen.
Rechtsanwalt Dietrich beantragte weiterhin, unseren Mandanten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung zu befreien. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Unser Mandant musste daraufhin zum Hauptverhandlungstermin nicht erscheinen. In der Hauptverhandlung konnte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf einigen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen ist.
Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft.