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Diebstahl

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

12. März 2013 Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant hatte zunächst eine Sachbeschädigung begangen. In der darauf durchgeführten Feststellung der Personalien beleidigte unser Mandant die aufnehmenden Polizeibeamten insbesondere mit den Worten – Drecksbullen? und – Hurensöhne?. Als er festgenommen werden sollte, trat er mehrere Beamte. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Zossen konnte Rechtsanwalt darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten dem vorher getrunkenen Alkohol geschuldet war. Unser Mandant bereute sein Verhalten. Nachdem unser Mandant sich im Amtsgericht Zossen bei den Polizeibeamten entschuldigt hatte, waren das Gericht und die Staatsanwaltschaft Potsdam bereit, das Verfahren einzustellen.

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