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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Fahrerfluchtt

05. Dezember 2014: Unfallflucht – Einstellung gegen Geldauflage bei Schaden von 2.500,00 –

Die Berliner Polizei wandte sich persönlich an unsere Mandantin, weil mit einem auf unsere Mandantin zugelassen Fahrzeug am gleichen Tag ein Unfall verursacht worden war. Zeugen hatten erkannt, dass sich die Fahrerin nach dem Unfall vom Unfallort entfernt hatte. Deshalb begaben sich die Polizeibeamen unmittelbar zur Wohnanschrift unserer Mandantin. Unsere Mandantin räumte zunächst ein, dass das Fahrzeug lediglich von ihr genutzt wird. Weitere Personen würden das Fahrzeug nicht nutzen. Zum Tatzeitpunkt wollte sie aber in einem Drogeriemarkt einkaufen gewesen sein. Die Polizei forderte deshalb die Videoaufnahmen von dem Drogeriemarkt hat.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass unsere Mandantin bereits zeitlich deutlich früher im Drogeriemarkt einkaufen gewesen war und sie somit zum Unfallzeitpunkt am Unfallort hätte gewesen sein können.

Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten Anklage erhoben. Aufgrund des hohen Sachschadens wurde bereits in der Anklageschrift mitgeteilt, dass der Führerschein unserer Mandantin einbehalten werden soll, da die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Rechtsanwalt Dietrich nahm zunächst Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin und dem zuständigen Richter auf und versuchte, die Beteiligen von einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung zu überzeugen. Aufgrund des hohen Sachschadens waren weder die Amtsanwaltschaft Berlin noch das Gericht hierzu bereit. In der angesetzten Hauptverhandlung suchte Rechtsanwalt Dietrich abermals das Gespräch. Er legte zunächst dar, warum eine Verurteilung trotz der belastenden Angaben unserer Mandantin schwierig werden könnte. Nach einer längeren Diskussion waren die Amtsanwaltschaft Berlin und das Gericht bereit, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen.

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