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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Steuerhinterziehung Kindergeld

26. November 2014: Urkundenfälschung zur Erlangung von Kindergeld – Einstellung in Hauptverhandlung

Gegen unseren Mandanten und dessen Mutter wurden Ermittlungen durch Berliner Ermittlungsbehörden geführt, weil bei der Familienkasse Berlin – Brandenburg gefälschte Ausbildungsnachweise, insbesondere ein gefälschter Ausbildungsvertrag, eingereicht worden waren. Aufgrund dieser gefälschten Belege wurden mehrere Tausend Euro Kindergeld rechtswidrig ausgezahlt. Dieser Vorgang stellte nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden eine Steuerhinterziehung und eine Urkundenfälschung dar, die unserem Mandanten und dessen Mutter zur Last gelegt wurden. Unser Mandant wandte sich unmittelbar nach Kenntnis vom Ermittlungsverfahren an Rechtsanwalt Dietrich.

Rechtsanwalt Dietrich erklärte unserem Mandanten, dass es dringend erforderlich sei, keine Angaben zum Sachverhalt zu tätigen, bis Rechtsanwalt Dietrich die Ermittlungsakte vorliegt.

Nach Akteneinsicht stellte Rechtsanwalt Dietrich fest, dass der Nachweis einer Urkundenfälschung schwierig sei, da lediglich Kopien bei der Kindergeldkasse Berlin – Brandenburg vorgelegt wurden. Auch konnte aus der Ermittlungsakte nicht entnommen werden, wer die gefälschten Belege bei der Familienkasse Berlin – Brandenburg eingereicht hatte. Hierauf wies Rechtsanwalt Dietrich in einer Stellungnahme hin. Trotz dieser Stellungnahme wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von fast 5.500,00 – erlassen. Gegen den Strafbefehl legte Rechtsanwalt Dietrich Einspruch ein.

Unmittelbar vor der angesetzten Hauptverhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich nochmals auf die bestehenden Schwächen der Ermittlungsakte hin. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin waren deshalb bereit, das Verfahren gegen Zahlung von lediglich 1.000,00 – einzustellen.

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