Vermögensdelikte
Räuberische Erpressung
20. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wird bereits seit vielen Jahren durch Rechtsanwalt Dietrich in unterschiedlichsten Strafverfahren vertreten. In diesem Verfahren wurde unser Mandant angezeigt, gemeinschaftlich mit einem weiteren Beschuldigten den Anzeigenerstatter unter Gewaltanwendung gezwungen zu haben, eine hochwertige Kameraausrüstung zu mieten und Handyverträge abzuschließen.
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Urkundenfälschung
13. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Durch die Staatsanwaltschaft Erfurt wurde gegen unsere Mandantin ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Unsere Mandantin hatte sich um eine Stelle in einer Fachschule beworben und hier unterschiedliche Arbeitszeugnisse und Fortbildungszertifikate eingereicht. Diese wurden durch den Schulleiter als Fälschung erkannt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.
Betrug
3. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Landeskriminalamt in Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Betruges gem. § 263 StGB. Hintergrund des Strafverfahrens war, dass im Internet Autoreifen auf den Namen des Geschädigten bestellt worden sind. Die Lieferung soll aber nicht an den Geschädigten, sondern an die Anschrift unseres Mandanten erfolgt sein.
Erschleichung von Leistungen
20. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eine Fahrscheinkontrolle in der Berliner U-Bahn wurde unser Mandant im U-Bahnhof Adenauerplatz angetroffen. Er lege eine Monatsmarke vor, die aus einem Einbruch stammte.
Durch das Hauptzollamt Dresen wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen § 143 Markengesetzt eingeleitet. Unser Mandant hatte als deutscher Internethändler in China größere Mengen an Elektroartikel bestellt, die sich als Produktfälschungen herausgestellt haben.
Untreue
15. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Untreue gem. § 266 StGB. Unser Mandant hatte als Architekt gemeinsam mit einem anderen Architekten ein Architekturbüro. Dieses wurde als GbR geführt. Der andere Architekt hatte unseren Mandanten bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Untreue angezeigt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Gelder von rund 100.000,00 € veruntreut zu haben. Belegt wurde dieser Vorwurf insbesondere durch Kontoauszüge, die Überweisungen auf das Konto unseres Mandanten belegten. Weiterhin wurden Zeugen benannt, die bestätigten, dass unser Mandant die Vorwürfe ihnen gegenüber eingeräumt habe.
Unsere Mandantin hatte mit mehreren gestohlenen EC-Karten 37 Einkäufe im Einzelhandel getätigt. Zum Teil hatte sie EC Kartenbelege mit falschem Namen unterschrieben. Es ist ein Schaden von mehr als 5.000,00 € entstanden. Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage vor dem Schöffengericht in Berlin Tiergarten. Unserer Mandantin wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Anklage vor dem Schöffengericht erfolgte, weil die Staatsanwaltschaft Berlin von einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren ausging.
Diebstahl
4. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden geringfügige Straftaten nicht ohne die Beteiligung eines Rechtsanwaltes einstellen, selbst wenn sich die betroffene Person für die Begehung der Tat entschuldigt. Dies musste unsere Mandantin, die in einem Kaufhaus in Berlin Ware im Wert von 50,- € entwendet hatte und davon ausging sich selbst verteidigen zu können, schweren Herzens feststellen.
5. Januar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei ermittelte gegen unseren bereits vorbestraften Mandanten, da er wiederholt unter Vorhalt einer Waffe auf offener Straße an Frauen herangetreten sein und die Herausgabe von Geld gefordert haben soll. In einem der vorgeworfenen Fälle berührte unser Mandant mit seinen Händen den Fahrradlenker der Geschädigten. Aufgrund dieses Fingerabdrucks wurde unser Mandant ermittelt. Auf einer Wahllichtbildvorlage erkannte die Geschädigte unseren Mandanten als Täter wieder. Er erfolgte eine Hausdurchsuchung, bei der die Waffe gefunden wurde. In der polizeilichen Vernehmung bestritt unser Mandant die Tatbegehung. Es wurde in dem Fall mit dem Fingerabdruck Anklage erhoben.
Der Bundeszentralregister (BZR) unserer Mandantin enthielt bereits 9 Vorstrafen. Unsere Mandantin wurde insbesondere wegen Urkundenfälschung, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug wiederholt bestraft. Insgesamt gab es Verurteilungen wegen Betruges in über 60 Fällen. Unsere Mandantin hatte auch bereits wegen Betruges in Haft gesessen. Im vorliegenden Verfahren wurde unserer Mandantin vorgeworfen, das Vertrauen einer älteren Dame erschlichen zu haben. Die ältere Dame hatte in 28 Fällen unserer Mandantin darlehensweise Geld von über 60.000,00 € überlassen.