Räuberischer Diebstahl § 252 StGB
Räuberischer Diebstahl
28. April 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit der Anklageschrift wegen räuberischen Diebstahls, wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Spielzeuggeschäft verschiedene Spielzeuge für ihr Kind im Kinderwagen verstaut zu haben, um ohne die Spielzeuge zu bezahlen das Spielzeuggeschäft verlassen zu können. Als sie jedoch eine Mitarbeiterin des Geschäfts darauf aufmerksam machte, dass sie die Spielzeuge noch bezahlen müsse, soll unsere Mandantin diese an den Armen gepackt und geschubst haben. Auch soll unsere Mandantin die Zeugin mit einer Spielzeugverpackung im Gesicht geschlagen haben. Nachdem gegen unsere Mandantin wegen räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB ermittelt wurde, wurde sie von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt. Besonders an unserer Mandantin ist, dass sie zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister hat.
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2. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, in einem Berliner Krankenhaus unbefugt Medikamente aus einem Schrank genommen haben, um sie für sich zu behalten. Als unsere Mandantin dabei von einer Krankenschwester auf frischer Tat betroffen und festgehalten wurde, soll sie sich heftig gewehrt und die Krankenschwester auch geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unsere Mandantin die Medikamente unbedingt behalten wollte, vermutete sogar eine Drogenabhängigkeit und wertete das Gesamtgeschehen wegen des geleisteten Widerstandes als räuberischen Diebstahl. Der räuberische Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.