Verkehrsstrafrecht
10. März 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Brühl/Nordrhein-Westfalen als Fahrer eines angemieteten LKW einen Verkehrsunfall mit zwei Pkw verursacht und sich sodann vom Unfallort entfernt zu haben, anstatt wie gefordert anzuhalten und die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Zeugen des Verkehrsunfalls hatten sich das das Kfz-Kennzeichen des LKW notiert. Über eine Anfrage bei der Autovermietung gelangte die Polizei an die Daten unseres Mandanten.
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4. März 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte als 20-Jähriger mit mehreren Erwachsenen im Internet Bahntickets der Deutschen Bahn erworben und diese über das Internet an Interessenten weiterverkauft. Die Tickets waren mit rechtwidrig erlangten Kreditkartendaten bezahlt worden. Hierbei handelte es sich insbesondere um Computerbetrug. Die Gruppe ist sehr konspirativ vorgegangen, so dass zahlreiche Ermittlungsversuche der Polizei scheiterten. Aufgrund eines erheblichen Ermittlungsaufwandes konnten im Rahmen einer längeren Observation mehrere Bandenmitglieder identifiziert und verhaftet werden. Einige Bandenmitglieder konnten sich ins Ausland absetzen.
Diebstahl
27. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem sie erneut beim Ladendiebstahl erwischt worden war. Im Bundeszentralregister waren bereits mehrere Voreintragungen wegen Diebstahls verzeichnet. In den letzten vier Verurteilungen wurde unsere Mandantin zu Freiheitsstrafen zur Bewährung verurteilt. Gegenwärtig stand sie noch in zwei Verfahren unter Bewährung. Als Folge drohte aufgrund des neuen Ladendiebstahls eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und ein Bewährungswiederruf in den zwei offenen Verfahren.
Nötigung
23. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Diese arbeitet allein in ihrer Kanzlei und hat auch keine Angestellten. Im Wartebereich, der von der Straße nicht einsehbar ist, soll unser Mandant gemäß den Angaben der Rechtsanwältin an diese herangetreten sein und sie ohne Vorwarnung in einen engen Klammergriff genommen und gegen seinen Bauch gedrückt haben. Die Rechtsanwältin sagte ferner aus, unser Mandant habe auch seinen Kopf gegen ihren gedrückt und dabei Kuss- und Stöhngeräusche von sich gegeben. Die Rechtsanwältin soll erfolglos versucht haben, sich gegen diese Handlungen zur Wehr zu setzen, und sei davon ausgegangen, unser Mandant würde sie nun vergewaltigen.
10. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde wiederholt in Berlin in U-Bahn und S-Bahn bei Kontrollen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Überrascht war sie, als sie einen Brief von der Bundespolizeidirektion Berlin erhielt, in welchem ihr vorgeworfen wurde, wiederholt schwarzgefahren zu sein. Dem Brief lag zugrunde, dass die BVG Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung erstattet hatte. Unsere Mandantin teilte der Bundespolizeidirektion Berlin mit, dass sie nicht schwarzgefahren sei, da sie immer im Besitz einer Monatsmarke gewesen sei und das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt habe. Sie würde täglich die BVG nutzen und habe lediglich jeweils die Monatsmarke vergessen.
5. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde durch Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer Bekannten über mehrere Monate über 25.000 - geliehen zu haben, obwohl er nicht in der Lage war, die Gelder zurückzuzahlen. Die Anklage lautete deshalb auf Betrug in 18 Fällen. Unser Mandant wurde bereits sechs Mal durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges in 38 Fällen verurteilt. Es drohte deshalb eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In einem Gespräch mit dem Richter brachte dieser zum Ausdruck, dass die Beweislage für unseren Mandanten wohl nicht so günstig und ein Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen sei.
27. Januar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten, weil er mit dem Handy telefoniert haben soll. Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass unser Mandant seit sieben Jahren keinen Führerschein hat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und wird gemäß § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Unser Mandant wurde durch Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis angeordnet.
Körperverletzung
16. Januar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant parkte vor der Hauseinfahrt des Anzeigenerstatters. Hierauf wurde er vom Anzeigenerstatter und dessen Tochter angesprochen. Da nach Auffassung des Anzeigenerstatters unser Mandant nicht schnell genug die Einfahrt räumte, fing der Anzeigenerstatter an, unseren Mandanten und dessen Auto zu fotografieren. Dies wollte unser Mandant verhindern. Es entwickelte sich ein Streit, in dessen Verlauf zumindest das Handy vom Anzeigenerstatter beschädigt wurde. Der Anzeigenerstatter behauptete im Anschluss daran gegenüber der Polizei, dass er von unserem Mandanten körperlich angegriffen worden sei. Insbesondere sei er stark getreten und geschlagen worden.
16. Dezember 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen wiederholtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zum Teil auch in nicht geringer Menge gem. § 29a BtMG – zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Amtsgericht war der Auffassung, dass aufgrund der Lebenssituation unseres Mandanten keine besonderen Umstände vorliegen würden, die eine Bewährung rechtfertigen würden. […]
5. Dezember 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei wandte sich persönlich an unsere Mandantin, weil mit einem auf unsere Mandantin zugelassen Fahrzeug am gleichen Tag ein Unfall verursacht worden war. Zeugen hatten erkannt, dass sich die Fahrerin nach dem Unfall vom Unfallort entfernt hatte. Deshalb begaben sich die Polizeibeamen unmittelbar zur Wohnanschrift unserer Mandantin. Unsere Mandantin räumte zunächst ein, dass das Fahrzeug lediglich von ihr genutzt wird. Weitere Personen würden das Fahrzeug nicht nutzen. Zum Tatzeitpunkt wollte sie aber in einem Drogeriemarkt einkaufen gewesen sein. Die Polizei forderte deshalb die Videoaufnahmen von dem Drogeriemarkt hat.