Diebstahl
16. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einer Filiale der Firma Obi-Baumarkt in Berlin waren innerhalb eines Monats diverse Auto-Öle aus den Regalen entwendet worden. Die Firma entschloss sich deshalb dazu, diesen Bereich des Baumarktes mit Videoüberwachung auszustatten. Auf den Videoaufzeichnungen war eine männliche Person bei der Entnahme von Auto-Ölen an diversen Tagen zu sehen. Unser Mandant geriet in den Verdacht der Ermittlungsbehörden, als er sich an einem Tag in dem Baumarkt aufhielt und dort von dem Ladendetektiv als die Person auf den Videoaufzeichnungen erkannt worden sein soll. Obwohl keine Diebstahlshandlungen beobachtet und unser Mandant keine Auto-Öle bei sich hatte, wurden seine Personalien aufgenommen. Nur wenige Zeit später erschienen Polizeibeamten bei der Wohnung unseres Mandanten und durchsuchten diese aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergartens nach Auto-Ölen.
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Fahrlässige Körperverletzung
Unser Mandant war mit seiner Mutter und einem Freund auf der Autobahn unterwegs, als er plötzlich die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Auto geriet zunächst in die Fahrbahnbegrenzung und überschlug sich dann mehrfach. Dabei ist die Mutter unseres Mandanten durch die Heckscheibe aus dem Auto geschleudert worden und hat schwerste Verletzungen erlitten. Obwohl sie mit einem Rettungshubschrauber schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert wurde, hat sie bleibende gesundheitliche Schäden erlitten, sodass eine umfangreiche Betreuung notwendig wurde.Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) leitete ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung ein und beantragte schließlich bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft ging dabei von einem schweren Fehlverhalten unseres Mandanten aus und hielt die Verhängung einer nicht nur geringen Geldstrafe für absolut notwendig, gerade wegen des erheblichen Personenschadens.
Räuberischer Diebstahl
2. Dezember 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, in einem Berliner Krankenhaus unbefugt Medikamente aus einem Schrank genommen haben, um sie für sich zu behalten. Als unsere Mandantin dabei von einer Krankenschwester auf frischer Tat betroffen und festgehalten wurde, soll sie sich heftig gewehrt und die Krankenschwester auch geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass unsere Mandantin die Medikamente unbedingt behalten wollte, vermutete sogar eine Drogenabhängigkeit und wertete das Gesamtgeschehen wegen des geleisteten Widerstandes als räuberischen Diebstahl. Der räuberische Diebstahl ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren bestraft.
Mord Totschlag
Unser Mandant war mit seinem Kollegen auf dem Weg von der Nachtschicht nach Hause, als es auf der Autobahn in Brandenburg plötzlich zu einem Zusammenstoß mit einem LKW kam. Unter Schock musste er feststellen, dass sein Kollege, der auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs gesessen hatte, aus dem Auto geschleudert worden war. Im Krankenhaus erfuhr unser Mandant schließlich, dass sein Kollege, noch am Unfallort verstorben war.
Gefährliche Körperverletzung
In einer Kleingartenkolonie in Berlin Reinickendorf kam es zwischen unserem Mandanten und dem Anzeigenerstatter zunächst zu einer verbalten Auseinandersetzung wegen angeblicher durch unseren Mandanten gestohlenen Werkzeuge. Diese Auseinandersetzung steigerte sich dahingehend, dass unser Mandant einen Spaten ergriff. Das anwesende Kind des Anzeigenerstatters versuchte zunächst die Kontrahenten zu beruhigen. Beim Ausholen mit dem Spaten soll unser Mandant das Kind am Kopf getroffen haben.
Unser Mandant wurde von seiner Ex-Freundin bei der Polizei wegen „häuslicher Gewalt“ angezeigt. Die Ex-Freundin warf unserem Mandanten vor, sie im Rahmen eines heftigen Beziehungsstreits mehrfach geschlagen, kräftig gewürgt und ihren Kopf gegen eine Wand geschleudert zu haben. Zudem gab die Ex-Freundin zu Protokoll, dass unser Mandant – ein Bundeswehrsoldat – bei dem Streit auch militärische Kampftechniken angewendet haben soll. Aufgrund dieser Schilderungen gingen die Ermittlungsbehörden von einer Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung aus. Daher wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Das Gesetz sieht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
Khat
22. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei einer Kontrolle am Flughafen Frankfurt am Main hatte der Zoll ein großes Paket aus Äthiopien sichergestellt, in dem sich mehr als 32 Kilogramm der Droge Khat befanden. Der Zoll ging davon aus, dass die Betäubungsmittel zum Zwecke des Handeltreibens bestellt worden waren. Daher leitete der Zoll ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein. Dieser Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Weil das Paket auf den ersten Blick an den Sohn unseres Mandanten adressiert war, durchsuchte der Zoll zunächst dessen Wohnung. Jedoch stritt der Sohn jegliche Vorwürfe ab und lenkte den Verdacht auf seinen Vater, unseren Mandanten. Dieser habe für einige Zeit auch in der Wohnung seines Sohnes gewohnt und müsse demnach allein die Drogen bestellt haben.
Kinderpornografie
Durch sogenannte Online-Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) ergab sich der Verdacht, dass unser Mandant ausländische Internetseiten besucht und sich von diesen kinder- und jugendpornografisches Material verschafft hatte. Daraufhin wurde die Wohnung unseres Mandanten von der Polizei durchsucht und sämtliche Datenträger beschlagnahmt. Auf einigen Datenträgern sind später mehrere kinder- und jugendpornografische Dateien gefunden worden.
Erschleichung von Leistungen
Unser Mandant meldete sich bei Rechtanwalt Dietrich nachdem er vom Polizeipräsidenten in Berlin einen Brief mit einer Belehrung und schriftlichen Äußerungsmöglichkeit erhalten hatte. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in sechs Fällen die BVG ohne Fahrschein genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich besprach zunächst die Angelegenheit mit der zuständigen Amtsanwältin. Diese lehnte aber eine Einstellung ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass unser Mandant bereits in der Vergangenheit bereits ein Verfahren wegen Schwarzfahrens gehabt habe und diesmal sechs Mal schwarzgefahren sei. Deshalb wurde durch das Amtsgericht Tiergarten ein Strafbefehl erlassen, gegen welchen Rechtsanwalt Dietrich Einspruch einlegte.
Körperverletzung
7. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung geführt. Die Anzeigenerstatterin hatte unseren Mandanten beschuldigt, dass er sie mit anderen Beschuldigten in ihrer Wohnung in Berlin Zehlendorf brutal geschlagen haben soll. Unser Mandant soll insbesondere den Kopf der Anzeigenerstatterin wiederholt gegen eine Wand gestoßen haben. Weiterhin soll unser Mandant der flüchtenden Zeugin ein Messer an den Hals gehalten und ihr gedroht haben, sie umzubringen.