Betrug
26. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.
Weiterlesen »
Unterschlagung
Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.
Erpressung
Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin wegen des Verdachts der Erpressung ermittelt. Unsere Mandantin soll einer Frau durch Telefonanrufe damit gedroht haben, sie zu verletzen, sollte sie weiterhin die Geldzahlungen unterlassen. Die Frau hatte in Berlin-Tempelhof über einen Zeitraum von ungefähr sechs Jahren immer wieder kleinere bis mittelgroße Geldbeträge im Gesamtwert von fast 100.000,00 € an unsere Mandantin gezahlt. Unsere Mandantin soll gegenüber der Frau angegeben haben, dass durch die Zahlungen Steuerschulden und andere Rechnungen beglichen werden sollen. Eine Rückzahlung wurde dabei stets vereinbart. Unsere Mandantin soll das ihr geliehene Geld allerdings nicht zurückgezahlt haben, weswegen die Frau anfing, weitere Zahlungen einzustellen und Rückzahlungen zu fordern.
Kinderpornografie
20. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war vor dem Amtsgericht angeklagt, zahlreiche kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen zu haben. Aufgrund der großen Menge der sichergestellten Dateien drohte unserem Mandanten eine empfindliche Strafe. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht waren bereit, das Verfahren außerhalb einer Hauptverhandlung zu beenden.
Betäubungsmittelstrafrecht
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Der Vorwurf stützte sich dabei auf einen Vorfall am S-Bahnhof Gesundbrunnen, bei dem ein Verdächtiger zunächst von den Sicherheitsmitarbeitern der Deutschen Bahn gestellt worden ist und daraufhin eine Streife der Bundespolizei wegen einer Graffiti Sachbeschädigung herbeigerufen wurde. Der Verdächtigte konnte jedoch vor Eintreffen der Polizei flüchten. Er hinterließ dabei einen Stoffbeutel mit einer Plastikdose, in der sich rund 175g Cannabis befand. Im Zuge der späteren Ermittlungen konnten auf der Kunststoffdose die Fingerabdrücke unseres Mandanten festgestellt werden.
Unser Mandant wurde durch einen Bekannten gefragt, ob er auf sein Konto Geld überweisen lassen könnte. Der aus Afrika stammende flüchtige Bekannte gab gegenüber unserem Mandanten an, dass er in Deutschland kein Konto eröffnen könne. Mit dem Geld wollte der Bekannte Autos in Deutschland kaufen und diese nach Afrika ausführen. Unser Mandant wollte seinem Bekannten helfen und stellte deshalb seinem Bekannten seine Kontodaten zur Verfügung. Auf das Konto unseres Mandanten gingen dann zwei Überweisungen von insgesamt fast 50.000 € ein. Unser Mandant war überrascht, als er einen Brief von der Polizei erhielt, in welchem ihm als Beschuldigter vorgeworfen wurde, einem anderen bei dessen gewerbsmäßigen Betrug Hilfe geleistet zu haben.
Gefährliche Körperverletzung
13. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich in der Strafrechtskanzlei Dietrich, weil er von der Polizei gesucht wurde. Hintergrund war, dass unser Mandant dem vermeintlichen Liebhaber seiner Lebensgefährtin gerade mit einem Messer in den Bauch gestochen und schwer verletzt hatte. Als Strafverteidiger wandte sich Rechtsanwalt unverzüglich telefonisch an die Polizei. In dem Gespräch wurde Rechtsanwalt Dietrich klar, dass man unseren Mandanten wohl verhaften wollte. Insbesondere wies die Beamtin darauf hin, dass unser Mandant keinen Wohnsitz habe.
Die Staatsanwaltschaft Berlin klagte unseren Mandanten des gemeinschaftlichen Betrugs in zehn Fällen an. So soll er sich an den Tathandlungen des Mitangeklagten durch den Weiterverkauf von Handys beteiligt haben. Der Mitangeklagte soll dabei in verschiedenen Shops eines Mobilfunkanbieters im Berliner Raum Mobilfunkverträge abgeschlossen haben, woraufhin er zehn Handys erhalten haben soll. Unser Mandant soll dann die erhaltenen Handys von dem Mitangeklagten ab- und anschließend weiterverkauft haben. Diese Handlungen sollen beide bewusst zusammenwirkend ausgeführt haben.
Nötigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.
7. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.