Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Fahrlässige Körperverletzung
17. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin-Nikolassee eine andere Person, die auf ihren Inlineskates in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, mit seinem Fahrrad umgefahren zu haben. Unser Mandant soll mit seinem Rennrad in einem Kollektiv von mehreren anderen Fahrradfahrern gefahren sein und dann plötzlich mit der Inlineskaterin kollidiert sein. Beide stürzten daraufhin sofort, wobei sich insbesondere die Inlineskaterin schwere Verletzungen im Kopf- und Schulterbereich sowie eine Amnesie zuzog.
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Unfallflucht Fahrerflucht
Gegen unsere Mandantin wurde ein Strafbefehl erlassen. Sie soll an zwei Verkehrsunfällen am selben Tag beteiligt gewesen und sich in einem Fall unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Unsere Mandantin hatte bei der Polizei Angaben gemacht, in denen sie einen anderen Fahrer benannte.[nbsp] Dieser bestritt jedoch die Vorwürfe. Deshalb und weil die von ihr gemachten Angaben in sich widersprüchlich waren, setzte das Amtsgericht in einem Strafbefehl eine Geldstrafe und eine Fahrerlaubnisentziehung für drei Monate fest. Infolgedessen wandte unsere Mandantin sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Diebstahl
12. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen eines Diebstahlverdachts in einem Kaufhaus in Berlin-Charlottenburg ermittelte die Berliner Polizei gegen unsere Mandantin. Sie soll dabei in zwei Fällen Kleidungsstücke in der Weise manipuliert haben, dass sie die ursprünglichen Etiketten mit Sonderangebotsetiketten überklebt und sich dadurch die Differenz erspart habe. Dieser Vorfall wurde von Ladendetektiven beobachtet. Im Zuge einer nachfolgenden Durchsuchung durch die Polizei konnten weitere nicht bezahlte Kleidungsstücke in ihrer Tasche und Jacke sichergestellt werden.
Unsere Mandantin suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, nachdem sie einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten erhalten hatte. Ihr wurde vorgeworfen, einen Diebstahl in Berlin-Neukölln begangen zu haben. So soll sie Geldscheine, die im Ausgabeschacht eines Automaten lagen, an sich genommen und behalten haben. Die Geldscheine soll die vorherige Person abgehoben und in dem Schacht vergessen haben. Außerdem soll sie sich nach dem Abhebevorgang zwecks Sortierung ihrer Sachen in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben.
Wegen eines Diebstahlverdachts ermittelte die Polizei Berlin gegen unseren Mandanten. Er soll in Berlin-Heinersdorf eine hohe Summe an Bargeld aus der Wohnung seiner Nachbarin entwendet haben, als diese wegen eines Friedhofbesuches abwesend war. Die Nachbarin bemerkte den Verlust ihres Bargeldes nach ihrer Rückkehr sofort. Da außer unserem Mandanten niemand von ihrem Ausflug wusste, unser Mandant als Vertrauensperson als einziger einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hatte und Einbruchspuren gänzlich fehlten, machte die Nachbarin unseren Mandanten für das Fehlen ihres Geldes verantwortlich und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
3. Oktober 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Beleidigung. Unserem Mandanten wurde dabei vorgeworfen, Polizeibeamte, die wegen einer randalierenden Person in Berlin-Spandau gerufen worden waren, zunächst beleidigt und dann versucht zu haben, diese zu treten. Die Polizeibeamten, denen unser Mandant aufgrund seiner erheblichen Schwankungen aufgefallen sein soll, wollten zunächst eine Personenfeststellung bei diesem durchführen. Im Zuge dieser Feststellung soll unser Mandant dann versucht haben, zwei der Beamten zu schlagen. Auch im Rettungswagen sowie im Krankenhaus soll sich unser Mandant erheblich gewehrt, den anwesenden Personen mit Konsequenzen gedroht und diese vermeintlich beleidigt haben.
Kinderpornografie
Bei unserem Mandanten wurde eine Wohnungsdurchsuchung in der Nähe von Recklinghausen durchgeführt, da der Verdacht bestand, dass dieser kinderpornographische Schriften erworben hatte und noch besaß. So soll er auf einer kanadischen Internetseite einige Bild- und Videodateien heruntergeladen haben, die als kinderpornographisch zu bewerten sind.
Betrug
Unser Mandant arbeitete als Filialleiter einer Bank in Berlin Reinickendorf. Die Staatsanwaltschaft Berlin warf unserem Mandanten vor, einen Kreditvertrag mit einem Kunden für einen Mitarbeiter in dessen Namen abgeschlossen zu haben. Dadurch würde dem Mitarbeiter eine Provision zufließen und die Bank zu Provisionszahlungen veranlasst. Unser Mandant als Filialleiter hätte darauf keinen Anspruch gehabt. Aufgrund dieses Verhaltens wurde unserem Mandanten Betrug vorgeworfen.
26. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin soll zusammen mit ihrem damaligen Lebensgefährten sieben Azubi-Monatstickets der Berliner Verkehrsbetriebe gefälscht haben. So sollen sie sich an einem Originalticket orientiert und dieses in Gänze mit eigenen Materialien nachgestellt haben. Zusätzlich hatte unsere Mandantin eins der Tickets an eine Bekannte verkauft. Die Bekannte fiel bei einer routinemäßigen Kontrolle in Berlin-Lichtenberg durch dieses verkaufte Ticket auf. Nachdem eine Wohnungsdurchsuchung bei der Bekannten angeordnet und durchgeführt worden war, gab sie unsere Mandantin als Verkäuferin an. Belegt wurden diese Aussagen durch Einsichtnahmen in ihr Handy. Darin sind deutliche Angebote und Anfragen bezüglich eines gefälschten Fahrscheins mit unserer Mandantin festgehalten.
Unterschlagung
Wegen eines Unterschlagungsvorwurfs wurde gegen unsere Mandantin in Potsdam ermittelt. Unsere Mandantin war als Sachbearbeiterin bei einem Unternehmen für professionelle Küchengerätschaften tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit bearbeitete sie einen Vorgang, bei dem ein Mitarbeiter der gleichen Firma Gerätschaften für den privaten Gebrauch kaufen wollte. Zu diesem Zweck soll er unserer Mandantin Bargeld gegeben haben, welches diese aber nicht an die Firma weitergeleitet haben soll. Stattdessen soll sie das Geld für sich behalten haben. Unsere Mandantin wurde dann vom Käufer der Gerätschaften angezeigt.