Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Ladendiebstahl
6. Dezember 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Ladendetektiv soll unsere Mandantin dabei beobachtet haben, wie sie Waren in einem Geschäft in ihre Handtasche einsteckte und ohne zu bezahlen die Räumlichkeiten verließ. Unsere Mandantin hatte die Tat noch vor Ort gegenüber den Beamten gestanden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte gegen unsere Mandantin daher wegen Ladendiebstahls.
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Amtsanmaßung
29. November 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Lehrern seiner Tochter als Polizist ausgegeben zu haben und eine der Lehrerinnen gewaltsam am Arm gegriffen zu haben. Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Unterschlagung
Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen versuchter Unterschlagung ermittelte. Unser Mandant ist als Fahrausweiskontrolleur für einen Sicherheitsdienst tätig und wurde von einem Fahrgast belastet, der behauptete, unser Mandant habe ihm im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle für die S-Bahn Berlin angeboten, das erhöhte Beförderungsentgelt unter Verzicht auf die Angaben der Personalien auch bar bezahlen zu können, wobei er keine Quittung ausstellen würde.
22. November 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde in einem Supermarkt von einem Mitarbeiter dabei beobachtet, wie sie einige Lebensmittel in ihre Handtasche steckte. An der Ladenkasse bezahlte sie dann den restlichen Inhalt ihres Einkaufswagens, jedoch nicht die versteckte Ware in ihrer Handtasche. Als die Polizei noch vor Ort ihr Auto durchsuchte, wurden noch weitere Waren gefunden, für die unsere Mandantin keinen Kassenzettel vorlegen konnte.
Körperverletzung
Unser Mandant wurde von seinem 12 – jährigen Sohn angezeigt. Er soll diesen geschlagen und bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen ein.
Unser Mandant wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, da die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelte. Angezeigt wurde unser Mandant von seiner Noch-Ehefrau, die angab, unser Mandant hätte sie mit einer Lampe geschlagen.
Kinderpornografie
Über eine Online-Chat-Plattform soll unser Mandant mehrere kinderpornographische Dateien hochgeladen haben, sodass seine Chatpartner auf diese zugreifen konnten. Auch soll im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung eine Festplatte unseres Mandanten eingezogen worden sein, auf der sich weitere kinderpornographische Dateien befanden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelte deshalb wegen des Besitzes und der Verbreitung dieser Dateien.
Unfallflucht Fahrerflucht
6. November 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort angeklagt und ihm die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Er soll im Stadtverkehr mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, daraufhin beschleunigt und davongefahren sein. Dies sollen neben dem Fahrer des anderen Pkws auch mehrere Beifahrer und ein unbeteiligter Zeuge beobachtet haben. An dem anderen Pkw entstand ein Schaden in Höhe von 5.000,00 €.[nbsp] Deshalb wurde der Führerschein unseres Mandanten sichergestellt und seine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Zudem war unser Mandant bereits mehrfach vorbestraft, insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Betruges in zwei Fällen.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Ein Badegast an einer FKK Badestelle in Brandenburg soll unseren Mandanten dabei beobachtet haben, gemeinsam mit einer weiteren Person öffentlich sichtbar masturbiert zu haben. Der Badegast hatte daraufhin die Polizei herbeigerufen, insbesondere da sich neben seiner eigenen 15-jährigen Tochter weitere Kinder an der Badestelle befunden hatten. Als die Polizeibeamten vor Ort eintrafen, konnten sie lediglich unseren Mandanten feststellen.
Diebstahl
Der Mieter eines Carsharing Autos in Berlin-Kreuzberg hatte nach Beendigung seiner Fahrt festgestellt, dass er sein Smartphone in der Mittelkonsole des Autos vergessen hatte. Er kontaktierte daraufhin sowohl das Carsharing-Unternehmen, als auch die Polizei. Da das Smartphone nicht mehr auffindbar war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den unmittelbar nächsten Mieter des selbigen Autos eingeleitet. Hierbei soll es sich um unseren Mandanten gehandelt haben, welcher das Fahrzeug kurze Zeit später angemietet haben soll.