Körperverletzung
9. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die[nbsp]Berliner Polizei führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines zunächst verbalen Streits seinen Stiefvater körperlich angegriffen zu haben. Der Stiefvater soll verschiedenste Verletzungen insbesondere eine Kreuzbandruptur mit Innenbandriss und multiple Prellungen am gesamten Körper davon getragen haben. Beim Eintreffen der Polizei am vermeintlichen Tatort war unser Mandant nicht mehr anwesend.
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Pflichtverteidiger
6. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.
Rechtsgebiete
3. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Polizei war auf die Cannabisplantage aufmerksam geworden, nachdem ein Mieter versehentlich einen Keller aufgebrochen und die Plantage entdeckt hatte. Dabei fiel neben der großen Menge an Pflanzen insbesondere auf, dass der Raum zur Optimierung der Aufzucht und zur Ertragssteigerung mit professionellen Bewässerungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsgeräten ausgestattet war.Der Mieter der zum Kellerraum gehörenden Wohnung bestritt, von der Plantage Kenntnis gehabt zu haben. Zudem erklärte er, er habe seinen Kellerschlüssel unserem Mandanten überlassen.
Diebstahl
28. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.
Nötigung
25. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.
Betrug
21. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vorgeworfen, auf der Plattform eBay ein iPhone verkauft und dieses nach Eingang der Kaufbetrags nicht an den Käufer versandt zu haben. Weil unser Mandant häufig den Wohnsitz wechselte, dauerte es über vier Jahre, bis der ausgefertigte Strafbefehl unserem Mandanten zugestellt werden konnte.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte in der Hauptverhandlung, dass das Strafbedürfnis des Staates vier Jahre nach dem Vorfall kaum mehr bestehe. Auch weckte er bei Gericht und Amtsanwaltschaft Zweifel, ob unser Mandant das iPhone tatsächlich nicht versandt hatte, oder es nicht vielmehr erst beim Transport abhanden gekommen war.
19. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem ihm eine Anklageschrift der Amtsanwaltschaft Berlin zugestellt worden war. Dieser lag der Vorwurf zugrunde, dass unser Mandant nach der - Hanfparade? am U-Bahnhof Brandenburger Tor einen 2-Meter-großen Joint aus Holz auf eine Frau geworfen hatte, die die Treppe zum U-Bahnhof hinabstieg und sich zum Zeitpunkt des Aufpralls etwa vier Meter unterhalb unseres Mandanten befand. Die Frau erlitt infolge des Aufpralls eine Rissquetschwunde am Kopf, Verstauchungen der Halswirbelsäule und des linken Mittelfingers sowie Übelkeit und Erbrechen.
14. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant erhielt vom Amtsgericht einen Strafbefehl, in dem er wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Unser Mandant soll bei Straßenbauarbeiten seine Werkzeuge auf ein fremdes Auto abgelegt haben, sodass dieses zerkratzt wurde. Zur Überzeugung des Gerichts stand fest, dass unser Mandant den aufgebrachten Fahrzeughalter später fremdenfeindlich beleidigt und mit seiner Schubkarre am Bein verletzt hat.Rechtsanwalt Dietrich erhob sofort Einspruch gegen den Strafbefehl und beantragte Akteneinsicht. Anschließend gelang es Rechtsanwalt Dietrich in einem Schreiben an das Gericht die Vorwürfe gegen unseren Mandanten abzuschwächen.
12. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihr das Jobcenter vorgeworfen hatte, die Behörde nicht über ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit informiert und dadurch Hartz-IV-Leistungen in Höhe von fast 2.000 - zu Unrecht erhalten zu haben. Das Jobcenter erstattete deshalb Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB. Das Gesetz sieht für einen gewerbsmäßigen Betrug gem. § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur ermittelnden Staatsanwaltschaft, beantragte Akteneinsicht und wandte sich nach gründlicher Durchsicht der Akte mit einem Schriftsatz an die Ermittlungsbehörde.
8. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bei der Polizei war eine anonyme Anzeige eingegangen, in der schwere Vorwürfe gegen unseren Mandanten erhoben wurden. Neben Hinweisen auf Geldwäsche, Erpressung und Zwangsprostitution enthielt die Anzeige auch Andeutungen bezüglich des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubten Waffenbesitzes. Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung unseres Mandanten, aus der laut Durchsuchungsbericht bereits ein deutlicher Cannabisgeruch strömte und in der die Polizeibeamten tatsächlich fast 40g Cannabis und einige Waffen fanden. Aufgrund des Verdachts des Drogenhandels beschlagnahmte die Polizei nicht nur das gefundene Cannabis sondern auch sämtliche Privat- und Diensthandys unseres Mandanten.