Loading...

Anbau Drogen

Fachanwalt für Strafrecht: Verstoß gegen BtMG

14. Juli 2018: Geldstrafe bei Herstellen und Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis

Nachbarn unseres Mandanten hatten der Polizei mitgeteilt, dass es aus der Wohnung unseres Mandanten in Berlin-Kreuzberg stark nach Cannabis riechen würde. Deshalb erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten über 500 Gramm getrocknetes Cannabis und eine Cannabispflanze mit 150 Gramm Blattmaterial durch die Polizei sichergestellt werden. Insgesamt hatte das Cannabis einen Wirkstoffgehalt von über 80 Gramm THC. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm liegt bei Cannabis eine nicht geringe Menge vor. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Es liegt ein Verbrechen vor.

Unser Mandant hatte sich im Rahmen der Durchsuchung umfassend geständig eingelassen, so dass für eine streitige Verfahrensführung kein Raum mehr vorhanden war. In der Verhandlung wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass es sich um den ersten Anbau gehandelt hat und unser Mandant über die Qualität selbst überrascht war. Das Cannabis hat unser Mandant nur für den Eigenverbrauch angebaut. Er leide an einer Hautkrankheit, die sich durch den Konsum von Cannabis zurückdrängen lässt. Trotz dieser Ausführungen beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Rechtsanwalt Dietrich wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass ein minderschwerer Fall vorliegen würde und eine Geldstrafe tat- und schuldangemessen sei. Das Amtsgericht Tiergarten schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an, und verurteilte unseren Mandanten lediglich zu einer Geldstrafe.

To top