Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Betreiber der Internetplattform shiny-flakes.com beziehungsweise shiny-flakes.to geriet unser Mandant in den Verdacht, auf dieser Plattform Drogen gekauft zu haben. Auf der Plattform shiny-flakes.com wurden die bestellten Drogen in der Regel nicht mit Geld, sondern mit Bitcoins bezahlt. Vor ungefähr einem Jahr fand dann in Leipzig eine Wohnungsdurchsuchung statt, bei der der 20-jährige Betreiber von shiny-flakes.com verhaftet wurde und auch die Kundendaten des Online-Shops sichergestellt wurden. Das Landgericht Leipzig hat den Betreiber inzwischen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt.
Bei den Ermittlungen wurde unser Mandant als potenzieller Kunde von shiny-flakes ausgemacht. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Verstoßes gegen das BtMG erstattet. Zudem erhielt unser Mandant eine Vorladung zur Polizei. Mit dieser Vorladung kam unser Mandant in die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Strafverfahren. Rechtsanwalt Dietrich hat schon für mehrere Mandanten erfolgreich die Verteidigung gegen Vorwürfe des Verstoßes gegen das BtMG im Zusammenhang mit shiny-flakes übernommen. Nach seiner Mandatierung forderte Rechtsanwalt Dietrich bei der Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte an und wertete die Ermittlungsergebnisse aus. Anschließend konnte Rechtsanwalt Dietrich herausarbeiten, dass die Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht gegen unseren Mandanten begründen. Insbesondere wies Rechtsanwalt Dietrich darauf hin, dass nicht sicher erweisen sei, dass unser Mandant die Betäubungsmittel tatsächlich bestellt hat und darüber hinaus bei unserem Mandanten auch keine Drogen gefunden wurden. Deshalb beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag.