Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Kassel vorgeworfen, einen ihr vom Arbeitgeber überlassenen Audi A 3 nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an diesen zurückgegeben zu haben.
Der Vorwurf war für unsere Mandantin besonders problematisch, weil sie bereits mehrfach wegen Vermögensdelikten vorbestraft war und zum Tatzeitpunkt bereits drei laufende Bewährungen hatte.
Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich mit der Staatsanwaltschaft Kassel in Verbindung. Im persönlichen Gespräch führte er aus, dass zwischen unserer Mandantin und dem ehemaligen Arbeitgeber Unstimmigkeiten über die Überlassungbedingungen bestanden hätten. Zudem sei das Fahrzeug verunfallt und unsere Mandantin hatte beabsichtigt, das Fahrzeug im reparierten Zustand zurückzugeben. Die Reparaturen konnten jedoch über ein Jahr hinweg nicht ausgeführt werden, weil der Arbeitgeber unserer Mandantin aufgrund von Geldschulden eine Lohnpfändung veranlasst hatte und unserer Mandantin so die finanziellen Mittel fehlten.
Nachdem das Landeskriminalamt das Fahrzeug in einer Reparaturwerkstatt beschlagnahmt und an den Arbeitgeber unserer Mandantin herausgegeben hatte, konnte Rechtsanwalt Dietrich die Staatsanwaltschaft Kassel schließlich überzeugen, das Verfahren angesichts dieser ungewöhnlichen Umstände mangels Tatnachweises einzustellen.
Unsere Mandantin war ob dieses Ergebnisses sehr erleichtert. Im Falle einer Verurteilung hätte neben der wahrscheinlichen Freiheitsstrafe ein Bewährungswiderruf und damit die Vollstreckung von drei Freiheitsstrafen mit einer Gesamtdauer von 25 Monaten gedroht.