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Rechtsgebiete

Fachanwalt Strafrecht: Unfallflucht

14. März 2016: Fahrerflucht – Einstellung nach Unfall beim Ausparken mit über 2.400,00 – Fremdschaden

Unser Mandant soll beim Ausparken ein anderes Fahrzeug gestreift und dabei beschädigt haben. Sodann sei er auf Arbeit gefahren, ohne die Polizei zu informieren. Der Halter des geschädigten Fahrzeuges fand am folgenden Tag einen an seinem Auto angebrachten Zettel mit dem Kennzeichen des Unfallfahrzeuges, ohne dass der Aussteller des Zettels festzustellen war. Zugleich entdeckte er einen Schaden an seinem hinteren linken Kotflügel. Er rief daraufhin die Polizei. Aufgrund des auf dem Zettel angegebenen Kennzeichens konnte die Polizei umgehend die Halteradresse ermitteln. Sie suchte unseren Mandanten unter seiner Anschrift auf.

Zuvor hatte sie im Wohnumfeld zunächst dessen Fahrzeug aufgefunden und an diesem die Unfallspuren festgestellt und dokumentiert. Nach Eröffnung des Tatvorwurfs gab unser Mandant spontan an, am Vortag beim Ausparken das vor ihm parkende Fahrzeug gestreift zu haben. Er habe aber einen Zettel mit seinem Kennzeichen hinterlegt. Unser Mandant war davon ausgegangen, dass dies genügen würde.

Gegen unseren Mandanten ist in der Folge jedoch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet worden. Unser Mandant erhielt eine Vorladung als Beschuldigter. Daraufhin suchte er nun Rechtsanwalt Dietrich auf. Nach Akteneinsicht gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass der Zettel von unserem Mandanten am Fahrzeug des Geschädigten angebracht worden sei. Aufgrund dieses Sachverhaltes beantragte Rechtsanwalt Dietrich die Einstellung des Verfahrens. Er konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen ist, da dieser durch die Angabe seines Kennzeichens entscheidend zur Aufklärung beigetragen habe. Eine Ermittlung des unfallverursachenden Fahrzeugführers wäre andererseits schwierig geworden. Zudem sei der Schaden von der Versicherung bereits vollständig reguliert worden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin gegen eine geringe Geldauflage ein. Im Falle einer Verurteilung hätte unserem Mandanten die Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Monate gedroht.

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