Unser Mandant soll im Rahmen einer 1. Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg zwei zur Sicherung der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten die Worte – Fick dich!? zugerufen haben. Die Polizeibeamten gaben in dienstlichen Erklärungen an, sie hätten sich durch die Äußerung unseres Mandanten in ihrer Ehre verletzt gefühlt. Entsprechend wurde unserem Mandanten vorgeworfen, sich wegen Beleidigung strafbar gemacht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten erließ sodann Strafbefehl und verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe.
Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
In einem detaillierten Schriftsatz gab er zunächst an, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, ihm zuvor Akteneinsicht zu gewähren. Zudem legte er einen Entschuldigungsbrief unseres Mandanten an die Polizisten vor. Außerdem führte er aus, dass die Äußerung unseres Mandanten insbesondere auf die hitzige Stimmung zurückzuführen gewesen sei. Nachdem Rechtsanwalt Dietrich schließlich auch rechtliche Zweifel an der Einordnung des Ausspruchs unseres Mandanten als strafbare Beleidigung äußerte, waren das Amtsgericht Tiergarten und die Staatsanwaltschaft Berlin bereit, das Verfahren gegen Zahlung einer niedrigen Geldauflage an den gemeinnützigen Polizeiunterstützungsfond – Grüner Stern? einzustellen. Unser Mandant gilt nun weiterhin als nicht vorbestraft und war mit der raschen und straflosen Erledigung seines Strafverfahrens sehr zufrieden.