Dem Vorwurf vorausgegangen war ein Unfall auf einer Landstraße in Brandenburg. Ein Kradfahrer war aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Dabei hatte er sich das linke Bein gebrochen. Unser Mandant hatte den Unfall in seinem Rückspiegel bemerkt. Folglich habe er gewendet und sei zum Unfallort zurückgefahren. Dort soll unser Mandant dann kurz telefoniert haben und danach wieder in sein Auto gestiegen und weitergefahren sein. Im Rahmen der polizeilichen Zeugenvernehmungen war dann das Kennzeichen des Fahrzeugs unseres Mandanten ermittelt worden. Die Ermittlungen sollen zudem ergeben haben, dass unser Mandant sich mit dem Kradfahrer ein Rennen geliefert habe und er kurz vor dem Unfall mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Kradfahrer vorbeigefahren sei. In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Neuruppin daher gegen unseren Mandanten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht nur wegen unterlassener Hilfeleistung, sondern auch wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Rücksichtslosigkeit und wegen Unfallflucht ein. Unser Mandant meldete sich daraufhin telefonisch in unserer Kanzlei und bat Rechtsanwalt Dietrich, ihn in diesem Verfahren zu vertreten. Beim persönlichen Erstgespräch in der Kanzlei teilte unser Mandant dann Rechtsanwalt Dietrich mit, dass er bereits Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg habe und zudem vorbestraft sei. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte nahm Rechtsanwalt Dietrich daher umgehend Kontakt zum zuständigen Staatsanwalt auf. Rechtsanwalt Dietrich führte an, dass sich nach der Ermittlungsakte nicht eindeutig nachweisen lasse, dass unser Mandant zum Zeitpunkt des Unfalls Fahrer des ermittelten Fahrzeuges gewesen sei. So hatte sich im Rahmen der Akteneinsicht herausgestellt, dass die Zeugen unseren Mandanten bei einer Wahllichtbildvorlage nicht mit Sicherheit wiedererkannt haben. Zudem bat Rechtsanwalt Dietrich zu berücksichtigen, dass unser Mandant beschäftigungslos war und eine Verurteilung die Wiederaufnahme einer geregelten Tätigkeit erheblich erschwert hätte. Rechtsanwalt Dietrich konnte den Staatsanwalt so zur Erleichterung unseres Mandanten dazu bewegen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.