Rechtsanwalt Dietrich hatte die Verteidigung unseres Mandanten gegen den Vorwurf des gemeinschaftlichen Graffitis übernommen. Nach Angaben von mehreren Polizeizeugen hatte der Mittäter einen Hauseingang bemalt. Unser Mandant soll nach Angaben der Polizei den Mittäter abgedeckt und den Tatort abgesichert haben. In der Gerichtsverhandlung konnte Rechtsanwalt Dietrich das Gericht davon überzeugen, dass sich unser Mandant lediglich am Tatort aufgehalten habe, ohne den Mitangeklagten zu unterstützen. Der Mitangeklagte war ein Bekannter unseres Mandanten. Dieser hatte ohne vorherige Absprache angefangen, den Hauseingang zu bemalen. Unserem Mandanten war dies unangenehm und deshalb hatte er sich lediglich wiederholt umgeschaut. Aufgrund der Angaben der Polizeizeugen forderte die Staatanwaltschaft Berlin im Plädoyer eine Geldstrafe. Das Gericht schloss sich aber den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und sprach unseren Mandanten frei.