Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er einen Strafbefehl wegen Diebstahls erhalten hatte. Unser Mandant hatte bei Media Markt Kopfhörer in seine Tasche gesteckt und ohne zu bezahlen den Laden verlassen. Deshalb wurde gegen unseren bisher strafrechtlich nicht Erscheinung getretenen Mandanten im Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt. Die Geldstrafe wäre in das Bundeszentralregister eingetragen worden. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und wandte sich an das Gericht. Rechtsanwalt Dietrich konnte das Gericht davon überzeugen, dass Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Unser Mandant wurde deshalb nicht verurteilt.