Unser Mandant als Berliner Polizeibeamter hat bei seinem zuständigen Finanzamt eine vermeintliche Erklärung des Polizeipräsidenten in Berlin eingereicht, in welcher der Polizeipräsident arbeitsbedingte Aufwendungen unseres Mandanten bestätigt. Das Finanzamt hatte Zweifel an der Echtheit der Urkunde und fragte beim Polizeipräsidenten an. Dieser bestätigte, dass es sich bei der Bestätigung um eine Fälschung handeln würde. Gegen unseren Mandanten wurde deshalb ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung eingeleitet.
Das Amtsgericht Tiergarten erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem eine Geldstrafe von über 2.000,00 – wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung festgesetzt wurde. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Zu Beginn der angesetzten Hauptverhandlung wollte das Gericht und die Staatsanwaltschaft Berlin Rechtsanwalt Dietrich zur Rücknahme des Einspruchs überreden. Rechtsanwalt Dietrich nahm den Einspruch aber nicht zurück. Vielmehr legte er dar, dass die Bestätigung inhaltlich zutreffend sei. Unser Mandant habe die Urkunde tatsächlich selbst erstellt, dann aber vergessen, sich die Bestätigung von seinem Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Unser Mandant handelte somit nicht vorsätzlich. Nach einem längeren Rechtsgespräch war das Gericht bereit, das Verfahren gegen Zahlung von 600,00 – einzustellen.