Vermögensdelikte
Urkundenfälschung
25. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde dreimal durch Kontrolleure der BVG ohne gültigen Fahrausweis angetroffen und schließlich durch das Amtsgericht Tiergarten mit Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl nach Mandatsübernahme Einspruch ein, nahm Akteneinsicht und regte an, das Verfahren einzustellen.
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Ladendiebstahl
21. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte in einem Kaufhaus mehrere hochpreisige Flaschen Wein (insgesamt über 600 - ) entwendet und hatte sich dann, ohne diese zu bezahlen, zum Ausgang begeben. Ladendetektive beobachteten unseren Mandanten und sprachen ihn am Ausgang auf den Diebstahl an. Ein anschließend am Ort durchgeführter Alkoholtest ergab bei unserem Mandanten einen Wert von über 1,2 - .Gegenüber den Ladendetektiven und der hinzugerufenen Polizei machte unser Mandant zunächst keine Angaben zum Sachverhalt, sondern beauftragte umgehend Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung. In einem persönlichen Gespräch schilderte unser Mandant seine Situation zum Tatzeitpunkt.
18. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, während der Autofahrt mit seinem Handy telefoniert zu haben. Zwei Polizeibeamte wollen diese Ordnungswidrigkeit aus ihrem Polizeifahrzeug heraus beobachtet haben. Unser Mandant beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren. In dem persönlichen Gespräch mit Rechtsanwalt Dietrich erklärte unser Mandant, er habe tatsächlich gar kein Handy benutzt, sondern ein Diktiergerät. Als selbstständiger Handwerksunternehmer diktiere unser Mandant regelmäßig berufsrelevante Inhalte auf seinem Diktiergerät, das er immer im Auto habe. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Dietrich konnte unser Mandant sogar Fotos von seinem Diktiergerät im Auto als Nachweis übersenden.
13. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde von zwei Ladendetektiven beobachtet, wie sie in einem Kaufhaus mit mehreren Jacken und Mänteln in die Umkleidekabine ging und diese anschließend nur mit wenigen Kleidungsstücken wieder verließ. Zudem wurde beobachtet, wie unsere Mandantin Lebensmittel in ihren Rucksack steckte. Der Wert der Waren belief sich insgesamt auf ca. 460 - . Beim Verlassen des Kaufhauses wurde unsere Mandantin von den Detektiven angesprochen. Es wurde anschließend eine Strafanzeige wegen Diebstahls gefertigt und unsere Mandantin wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen.Unsere Mandantin erhielt später einen Strafbefehl, in dem gegen sie eine Geldstrafe von 600 - festgesetzt wurde.
Diebstahl
10. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde wegen Diebstahls von 400 - ermittelt. An einem Geldautomaten hatte unsere Mandantin 400 - an sich genommen, die sich eine andere Bankkundin zuvor an dem Automaten auszahlen lassen, dann aber dort vergessen hatte. Unmittelbar nachdem unsere Mandantin die 400 - dort gefunden hatte, zahlte sie das Geld auf ihr eigenes Konto ein. Das Tatgeschehen konnte durch das Kreditinstitut bestätigt werden.Rechtsanwalt Dietrich nahm nach seiner Beauftragung als Verteidiger umgehend Kontakt zur Amtsanwaltschaft Berlin auf und forderte die Ermittlungsakte an.
Betrug
7. Juni 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Winter 2016 ging beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Amt für Gesundheit und Soziales, ein anonymes Schreiben ein. Darin wurde unserem Mandanten, einem Geschäftsführer eines Pflegebetriebes, vorgeworfen, er würde Pflegeleistungen abrechnen, obwohl die Patienten gar nicht pflegebedürftig seien. Vielmehr arbeite jedenfalls eine der Patientinnen schwarz in einem Backshop, was unser Mandant auch wüsste, da er sie morgens gelegentlich zu Arbeit begleite.Zwei Mitarbeiterinnen des Bezirksamts besuchten daraufhin inkognito den bezeichneten Backshop. Sie trafen dort tatsächlich die angebliche Patientin an und protokollierten über eine Stunde lang sämtliche Tätigkeiten, die die Patientin vornahm.
Hehlerei
19. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Strafverfahren gegen unseren Mandanten wurde durch die Anzeige des Geschädigten eines Einbruchsdiebstahls in Gang gesetzt, bei dem zahlreiche Modelleisenbahnen entwendet worden waren. Als er gegenüber der Versicherung den Zeitwert der Modelle angeben sollte, recherchierte er entsprechende Angebote im Netz und fand zahlreiche - seiner? Wagen auf eBay und ähnlichen Portalen. Einige der Modelleisenbahnen hatte unser Mandant eingestellt. Diese stimmten nicht nur weit überwiegend in Typ und Verpackungszustand mit den entwendeten Wagen überein, teilweise hatte unser Mandant offenbar auch Wagen eingestellt, die über bauliche Veränderungen verfügten, welche der Geschädigte des Diebstahls selbst vorgenommen hatte.
16. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde ein sogenannter Umtauschbetrug vorgeworfen. Ein Ladendetektiv hatte beobachtet, wie unsere Mandantin ein paar neue Damenschuhe im Wert von 120 - aus dem Regal nahm, diese in einen mitgeführten leeren Schuhkarton verpackte und anschließend zur Kasse ging. Dort habe sie versucht, durch die vorgetäuschte - Rückgabe? der Schuhe und unter Verwendung eines alten Kassenzettels den Kaufpreis zu erhalten und sich auf diese Weise zu bereichern. Ein Überwachungsvideo sollte diesen Betrug beweisen. Zudem wurden bei unserer Mandantin eine Schere und ein Schraubendreher gefunden. Rechtsanwalt Dietrich nahm Kontakt zur Staatsanwaltschaft Berlin auf und beantragte zunächst Akteneinsicht.
15. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin missachtete in Lindenberg die Vorfahrt und stieß dadurch mit einem anderen Pkw zusammen. Es entstand Sachschaden in Höhe von fast 4.000,00 - . Anstatt anzuhalten und die erforderlichen Angaben zu machen, fuhr unsere Mandantin davon. Der Unfallgegner bemühte sich, unsere Mandantin durch Hupen und Aufblendlicht zum Anhalten zu bewegen, sie aber versuchte ihn abzuschütteln, indem sie an mehreren Kreuzungen scharf abbog. Am Ende der Verfolgungsjagd konnte der Unfallgegner unsere Mandantin schließlich stellen.Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein unserer Mandantin und das Amtsgericht Bernau erließ drei Monate nach der Fahrerflucht einen Strafbefehl, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.
12. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde in zwei Fälle dabei beobachtet, wie sie am Kurfürstendamm insgesamt acht Flaschen hochwertigen Parfüms stahl. Unmittelbar nach der Tat setzte sie sich mit der Strafrechtskanzlei Dietrich in Verbindung.Rechtsanwalt Dietrich kontaktierte noch im Ermittlungsverfahren die Amtsanwaltschaft und berichtete von der Kleptomanie-Erkrankung unserer Mandantin, aufgrund derer die Tat kaum vorwerfbar sei. Angesichts unzähliger einschlägiger Vorverurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafe kam eine Einstellung zwar nicht mehr in Betracht. Allerdings konnte Rechtsanwalt Dietrich frühzeitig die Weichen für eine Geldstrafe stellen.