Diebstahl § 242 StGB
Schwerer Diebstahl
2. Mai 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant suchte die Kfz-Zulassungsstelle in Weimar auf, um ein Mofa anzumelden. Nach Eingabe der Fahrzeugdaten stellte die Behörde fest, dass das Mofa zwei Jahre zuvor in Berlin gestohlen worden war. Um herauszufinden, von wem unser Mandant das Mofa erworben hatte, wurde unser Mandant zur polizeilichen Zeugenbefragung geladen. Dort erklärte er zur Überraschung der Polizisten, das Mofa selbst gestohlen zu haben. Unser Mandant ging davon aus, es sei für sein Strafverfahren am besten, ehrlich zu sein, den Diebstahl zuzugeben und das Moped selbständig nach Berlin zurückzuführen, damit es dort dem ursprünglichen Halter übergeben werden konnte.
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30. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Rechtsanwalt Dietrich für unseren Mandanten ein sehr positives Ergebnis erzielen. Hierfür hat sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich in einer E-Mail wie folgt bedankt: ?Ich möchte mich auf diesem Weg nochmals herzlich bedanken! Sie haben uns erstklassig betreut und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen! Wir werden Sie 100% weiterempfehlen und auch jederzeit erneut konsultieren (hoffen wir mal nicht negativ - ) Sie haben eine sehr angenehme Art und Sie gehen mit Ihren Klienten sehr professionell und offen um.?
26. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betrugs, gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden ist.Aufgrund weiterer Verurteilungen wurde die Bewährung jedoch widerrufen. Die Beschwerden hiergegen blieben ohne Erfolg. Somit stand die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unmittelbar bevor. Unser Mandant befürchtete jeden Tag, die Ladung zum Haftantritt im Briefkasten vorzufinden.
19. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Schadenfall bei seiner Versicherung angezeigt zu haben, der sich in Wirklichkeit nicht ereignet haben soll. Ein entsprechendes Verhalten wäre als Versicherungsbetrug gemäß § 263 StGB strafbar.Dem Strafverfahren lag zu Grunde, dass unser Mandant bei der Polizei einen gegen ihn gerichteten Raub angezeigt hatte. Er schilderte den Polizeibeamten, dass an einem Geldautomaten Geld abgehoben habe und dabei von einer Gruppe arabisch aussehender Jugendlicher überfallen worden sein soll. Im Rahmen der Ermittlungen stellten die Polizisten jedoch bald fest, dass ein Freund unseres Mandanten kurz zuvor einen ähnlich ausgeführten, ebenfalls gegen ihn gerichteten Raub geschildert hatte.
Diebstahl
1. August 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten, einem italienischen Staatsbürger, wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, in mehreren Geschäften Lebensmittel und Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Mit den Vorwürfen vor Ort konfrontiert, hat er sogar Dokumente unterzeichnet, in denen er die Taten gestand. Die Ausgangslage für einen befriedigenden Ausgang des Verfahrens war somit ungünstig. Nach Mandatsübernahme und Akteneinsicht setzte sich Rechtsanwalt Dietrich daher unmittelbar mit der Amtsanwaltschaft in Verbindung und besprach die Möglichkeiten einer konsensualen Verfahrenserledigung.
29. Juni 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin führte gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls. Ihm wurde vorgeworfen, in der Nacht auf dem Gelände eines Autohauses vier Reifen eines Neuwagens von einem zum Verkauf stehenden Auto abgeschraubt und anschließend gestohlen zu haben. Der Tatverdacht ergab sich aus den Angaben eines Bekannten unseres Mandanten, der selbständig zur Polizei gegangen war und unseren Mandanten angezeigt hatte. Gegenüber der Polizei hatte der Bekannte noch ausgeführt, dass er an dem Diebstahl nicht beteiligt gewesen sei, vielmehr lediglich im Auto gewartet habe.
6. August 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls geführt. Ihm wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, aus einem Briefkasten in Berlin Friedrichshain mit einem zuvor entwendeten Schlüssel wiederholt Post entwendet zu haben. Aufgrund der nicht beweisbaren Diebstahlshandlungen hatte das Landeskriminalamt Berlin eine Videokamera im Haus installiert. Auf den Videoaufnahmen konnten mehrere Diebstahlshandlungen dokumentiert werden. Nach […]
24. Juli 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant soll im Rahmen einer 1. Mai-Demonstration in Berlin-Kreuzberg zwei zur Sicherung der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten die Worte - Fick dich!? zugerufen haben. Die Polizeibeamten gaben in dienstlichen Erklärungen an, sie hätten sich durch die Äußerung unseres Mandanten in ihrer Ehre verletzt gefühlt. Entsprechend wurde unserem Mandanten vorgeworfen, sich wegen Beleidigung strafbar gemacht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten erließ sodann Strafbefehl und verurteilte unseren Mandanten zu einer Geldstrafe. Nach Mandatsübernahme legte Rechtsanwalt Dietrich gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
8. Mai 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer bereits vorbestraften Mandantin wurde vorgeworfen, des Nachts gemeinsam mit einem Freund eine Baustelle in Berlin-Prenzlauer Berg aufgesucht und von dieser Baumaterial entwendet zu haben. Während des Abtransports der Baumaterialien sollen beide von der Polizei angetroffen worden sein. Nach Zustellung eines Strafbefehls durch das Amtsgericht Tiergarten, in welchem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, wandte sie sich an die Strafrechtskanzlei Dietrich.
21. April 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser bereits wiederholt wegen Diebstahls verurteilter Mandant wurde angeklagt, in zwei Fällen im öffentlichen Nahverkehr in Berlin-Friedrichshain jeweils einen Taschendiebstahl begangen zu haben. Im ersten Fall betrat er mit einem bereits in dieser Sache rechtkräftig Verurteilen einen S-Bahnwaggon. Gemeinsam mit dem Mittäter soll sich unser Mandant zu einer schlafenden Person begeben haben. Der Mittäter tastete daraufhin die schlafende Person nach Wertgegenständen ab und unser Mandant soll den Tatort abgesichert haben.