Unfallflucht / Fahrerflucht § 142 StGB
Unfallflucht Fahrerflucht
2. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht geführt. Hintergrund des Verfahrens war, dass unsere Mandantin gemeinsam mit einer Freundin ein Carsharingauto genutzt hatte. Die Freundin war die Vertragspartnerin der Carsharingfirma. Bei der Nutzung ist unsere Mandantin in Berlin Mitte mit einem anderen PKW zusammengestoßen. Nach dem Unfall ist sie weitergefahren. Es ist ein Sachschaden in Höhe von ca. 10.000 € entstanden.
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9. Mai 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Berlin-Hakenfelde war es auf einem engen Straßenabschnitt zu einer leichten Kollision zweier Fahrzeuge gekommen. Dabei wurde der Außenspiegel eines Autos beschädigt. Weil der an dem Unfall beteiligte Transporter einfach davon fuhr, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ein. Später konnte anhand des notierten Kennzeichens ermittelt werden, dass der Transporter auf die Firma zugelassen war, für die unser Mandant an dem Tag auch als Fahrer unterwegs gewesen sein soll. Gegenüber der Polizei äußerte sich unser Mandant ohne anwaltliche Vertretung zu den erhobenen Vorwürfen. Wenige Wochen Später erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten, in dem er zu einer Geldstrafe von mehr als 500,00[nbsp]€ und zusätzlich zu einer Geldbuße wegen Verstoßes gegen die StVO verurteilt wurde.
3. Dezember 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf einem engen Straßenabschnitt bei Schöneiche (Brandenburg) war unser Mandant mit einem anderen Auto kollidiert. Bei dem anderen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 1000 Euro. Nach dem Unfall fuhr unser Mandant mit seinem Auto davon, ohne die erforderlichen Angaben zu machen. Dieses Verhalten stellt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB dar. Mehrere Zeugen hatten den Unfallhergang beobachtet und sich das Kennzeichen unseres Mandanten notiert. Zudem konnte unser Mandant bei der Prüfung einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage als Täter identifiziert werden.
14. November 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Hildesheim warf unserem Mandanten vor, mit seinem PKW in eine Gartenmauer gefahren zu sein und diese hierdurch zerstört zu haben. Es soll ein Fremdschaden von fast 3.000,00 € entstanden sein. Bereits im Ermittlungsverfahren versuchte Rechtsanwalt Dietrich, die Staatsanwaltschaft Hildesheim von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung zu überzeugen.