Fahren ohne Fahrerlaubnis
24. April 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war bereits in der Vergangenheit wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Es gab bereits zwei offene Bewährungen, maßgeblich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und anderer Vorsatztaten, beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann erhob die Staatsanwaltschaft Stendal erneut Anklage gegen unseren Mandanten – wiederum wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Fahrerlaubnis in über 100 Fällen.
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19. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.
25. August 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserer Mandantin wurde in der Probezeit die Fahrerlaubnis entzogen. Sie musste ihren Führerschein abgeben. Einige Jahre später hatte sie mit einem PKW beim Ausparken ein anderes Fahrzeug angefahren. Im Rahmen des eingeleiteten Bußgeldverfahrens sollte unsere Mandantin ihren Führerschein vorlegen. Gegenüber der Polizei gab sie an, diesen verloren zu haben. Die Polizei fragte deshalb bei der Führerscheinstelle an, ob unsere Mandantin im Besitz eines Führerscheins sei. Hier wurde der Polizei mitgeteilt, dass unserer Mandantin rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen worden sei.
6. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant ist Busfahrer und wurde beschuldigt, zugelassen zu haben, dass jemand den Bus führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat (strafbar gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG). Unser Mandant war im Auftrag der BVG im Schienenersatzverkehr eingesetzt und wurde von einem Kollegen begleitet, der ihm die genaue Strecke zeigen sollte. Auf Bitten des Kollegen, der selbst keinen Busführerschein hatte, überließ unser Mandant diesem für eine kurze Zeit das Steuer. Bei seiner Fahrt verursachte der Kollege einen Verkehrsunfall. Die Polizei ermittelte daraufhin auch gegen unseren Mandanten in der Annahme, er sei der Fahrzeughalter. § 21 Abs. 1 Nr.
4. Juli 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant kontaktierte die Strafrechtskanzlei Dietrich, nachdem er durch das Landgericht Magdeburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Ziel der Mandatierung war die vorzeitige Haftentlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt, also ein Jahr vor Haftende. Dies ist bei Freiheitsstrafen, denen ein Sexueldelikt zu Grunde liegt, sehr schwierig.Die vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung setzt in diesen Fällen wenigstens eine erfolgreich durchgeführte Psychotherapie sowie ein die Strafaussetzung befürwortendes psychologisches Gutachten voraus.
10. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser zur Tatzeit 19jähriger Mandant aus der Republik Moldau befuhr des Nachts mit einem von einem Freund geliehenen Pkw die Behrenstraße in Berlin. Weil er eine Sperrfläche überfuhr, wurde er von Streifenpolizisten zwecks eines verkehrsaufklärerischen Gesprächs angehalten. Auf Verlangen der Polizisten, Führerschein und Fahrzeugpapiere auszuhändigen, musste unser Mandant einräumen, dass er über eine Fahrerlaubnis nicht verfüge. Die Polizisten erklärten ihm, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat sei, die grds. mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werde. Gleichzeitig erklärten sie ihm auch, dass er als Heranwachsender im Falle eines kooperativen Verhaltens ggf. mit einer Einstellung im Wege der Diversion rechnen könne.
4. April 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser bereits vorbestrafter Mandant besuchte das Baumblütenfest in Werder, ein weithin für ein Übermaß an Alkoholgenuss bekanntes Volksfest in Brandenburg, und stürzte betrunken in einen Zaun. Während ihn die Polizei zwecks Auffindung von Ausweispapieren durchsuchte, entdeckte sie zwei Tüten mit Drogen, die sich im Rahmen der später durchgeführten Analyse als Cannabis und Amphetamine herausstellten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.Nach Zustellung der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht und wertete die BtM-Analyse aus.
3. Januar 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bernau zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt, weil er ein Fahrzeug geführt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine einjährige Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre beruhten vor allem darauf, dass unser Mandant bereits 9 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufwies und vierfach vorbestraft war, davon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
20. Dezember 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr die Erkstraße in Berlin-Neukölln, als er zwei Polizeibeamten auffiel, weil seine Scheinwerfer nicht eingeschaltet waren. Im Rahmen der anschließenden Fahrerlaubnisüberprüfung bemerkten die Polizeibeamten Alkoholgeruch und glasige Augen bei unserem Mandanten, der sich zudem beim Aussteigen am Türrahmen festhalten musste und leicht schwankte. Aus diesen Gründen nahmen die Polizeibeamten eine Atemalkoholüberprüfung vor, die einen Wert von 0,44 Promille ergab. Bei der daraufhin angeordneten Blutuntersuchung wurden 0,60 Promille festgestellt. Der Führerschein wurde sogleich beschlagnahmt und unser Mandant wegen Trunkenheit im Verkehr - einer Straftat - angeklagt.
14. September 2016 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr mit dem Motorrad seines Vaters die Bundesautobahn A 100 in Berlin. Plötzlich fiel der Motor aus, sodass unser Mandant das Motorrad gemeinsam mit einem Freund auf dem Seitenstreifen schieben musste, um rasch die Autobahn verlassen zu können. Dies wurde von der herbeigerufenen Polizei beobachtet und abgesichert. Als die Polizisten schließlich Führerschein und Fahrzeugpapiere einsehen wollten, stellte sich heraus, dass unser Mandant nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen eines Motorrads verfügte.