Unser Mandant wurde mit Strafbefehl des Amtsgerichts Bernau zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt, weil er ein Fahrzeug geführt hatte, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine einjährige Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Geldstrafe und Fahrerlaubnissperre beruhten vor allem darauf, dass unser Mandant bereits 9 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufwies und vierfach vorbestraft war, davon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Rechtsanwalt Dietrich legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein und vertrat unseren Mandanten im Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Bernau. Er riet unserem Mandanten zu einem Geständnis und führte in einer eigenen Einlassung aus, dass unser Mandant – der aktuell eine Ausbildung zum Tierpfleger absolviert – das Auto nur genutzt hat, um ein verletztes Tier zum Tierarzt zu fahren. Dies überzeugte den Richter.
Unser Mandant wurde zu einer Geldstrafe von lediglich 300,00 – verurteilt. Ebenso entfiel die Sperre zur Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Mittlerweile hat unser Mandant die ersten Fahrstunden absolviert und wird hoffentlich bald im Besitz eines Führerscheins sein.