Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Körperverletzung
31. Oktober 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Amtsanwaltschaft Berlin führte Ermittlungen gegen unsere Mandantin wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung gemäß § 223 StGB. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, in einem Club in Berlin-Tempelhof gezielt auf drei andere Frauen losgegangen zu sein und dann auf diese eingeschlagen zu haben. Gegenüber der Polizei gaben die drei Frauen an, blaue Flecken, Kratzer am Hals und Prellungen am Auge erlitten zu haben. Zudem soll unsere Mandantin bei der Auseinandersetzung die Ohrringe einer der anderen Frauen abgerissen und deren Handtasche beschädigt haben.
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Gefährliche Körperverletzung
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem er eine Anklageschrift erhalten hatte, in welcher ihm vorgeworfen wurde, in Berlin-Lichtenberg mit weiteren unbekannten Beschuldigten den Geschädigten grundlos geschlagen zu haben.
Nachstellung
30. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von seinem Balkon aus hatte unser Mandant seine Nachbarin immer wieder unvermittelt angesprochen. Dabei warf er ihr auch vor, beim Gassi-Gehen mit dem Hund gegen bestehende Verbote zu verstoßen und die Umwelt zu verschmutzen.
Nötigung
23. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unseren Mandanten einen Strafbefehl wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage und Nötigung in drei Fällen erlassen. Unserem Mandanten wurde in diesen Strafbefehl vorgeworfen, in seinem Wohnhaus in Berlin Wedding eine Mitbewohnerin wiederholt gegen deren Willen mit der Hand auf deren Po geschlagen und umarmt zu haben.
2. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.
Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.
26. August 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.
Fahrlässige Körperverletzung
11. Juli 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte sich mit seinem Lieferwagen in Berlin-Charlottenburg vor einer roten Ampel auf der falschen Fahrspur eingeordnet. Als er dies bemerkte, legte er den Rückwärtsgang ein und begann nach hinten zu fahren, um auf die richtige Spur zu wechseln. Bei diesem Manöver fuhr unser Mandant direkt auf ein Motorrad zu, das hinter seinem Lieferwagen in der Spur stand. Unser Mandant hatte das Motorrad zuvor nicht gesehen und wurde dann von anderen Verkehrsteilnehmern durch Hupen zum Anhalten aufgefordert. Jedoch reagierte unser Mandant nicht sofort, sondern stieß gegen das Motorrad, sodass der Motorradfahrer umstürzte und sich verschiedene Prellungen, Abschürfungen und einen Rippenbruch zuzog.
In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.
10. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.