Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, das Leben, die Freiheit
Körperverletzung
11. Juli 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einer Fahrausweiskontrolle in der S-Bahn Berlin konnte unser Mandant keinen Fahrausweis vorzeigen. Er weigerte sich auch, seiner Personalien anzugeben und die S-Bahn zu verlassen. In einem anschließenden Gerangel schlug unser Mandant mit der Faust auf das Nasenbein. Weiterhin äußerte unser Mandant zu den Kontrolleuren insbesondere, dass sie alle Fotzen seien und man sich auf dem Bahnsteig richtig schlagen könne.
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10. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt, nachdem ein Bekannter ihn bei der Polizei angezeigt und dort vorgetragen hatte, dass unser Mandant ihn in seiner Wohnung mehrfach mit den Fäusten geschlagen und zudem am Rücken verletzt haben soll.
Gefährliche Körperverletzung
Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm vorgeworfen wurde, seine Freundin in Berlin-Schöneberg geschlagen und später in Griechenland mit heißem Kaffee verbrüht zu haben. Aufgrund dessen wurde unser Mandant in dem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von fast 6.000 € verurteilt. Sodann beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als Verteidiger in dieser Angelegenheit.
9. Mai 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte in stark alkoholisiertem Zustand die Wohnungstür seiner Nachbarin in Berlin-Neukölln eingetreten, weil die Nachbarin ihn zuvor provoziert hatte. Später beleidigte unser Mandant die herbeigerufenen Polizeibeamten und ließ sich auf eine Rangelei mit den Beamten ein, in deren Folge er auch einen schweren Stuhl auf die Polizisten warf, um diese zu verletzen. Jedoch wurde unser Mandant überwältigt und festgenommen. Wegen dieses Vorfalls wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung gegen unseren Mandanten eingeleitet und schließlich eine Verhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt.
21. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nach dem Aufenthalt in einem Club in Berlin-Prenzlauer Berg kam es zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen von Heranwachsenden, in die auch unser Mandant involviert war. Bei der Auseinandersetzung schlugen und traten die Beteiligten aufeinander ein, einer Beteiligten wurde dabei die Nase gebrochen, mehrere Personen wurden ins Krankenhaus eingeliefert. Unser Mandant wurde schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mehrere Zeugen hatten unseren Mandanten auf einer polizeilichen Wahllichtbildvorlage wiedererkannt und konnten seine Beteiligung an der körperlichen Auseinandersetzung genau beschreiben.
12. April 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Der Nachbar unserer Mandantin erstattete Anzeige bei der Polizei und gab dort zu Protokoll, unsere Mandantin habe ihm mit einem Laubbläser Dreck ins Gesicht gepustet und dadurch am Auge verletzt. Unsere Mandantin hatte sich in dem Ermittlungsverfahren zunächst selbst verteidigt und aufgrund der Vorladung als Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden eigene teilweise belastenden Erklärungen abgegeben. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel erlies einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem unsere Mandantin zu einer Geldstrafe von fast 3.000 € verurteilt wurde. Dagegen wurde Widerspruch erhoben.
22. März 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Ein Nachbar hatte unseren Mandanten angezeigt und beschuldigt, ihn mit einem stark reizenden Tierabwehrspray attackiert zu haben. Anlass dafür war nach Aussage des Nachbarn eine belanglose Meinungsverschiedenheit wegen eines abgelegten Stückes Obst.
5. Februar 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war in Streit mit seiner Tochter geraten, in dessen Folge er ihr zunächst seinen Daumen in das Auge drückte, sie würgte, anschließend auf sie einschlug und dann zu Boden warf. Selbst als das Mädchen bereits auf dem Boden lag, prügelte unser Mandant weiter auf sie ein. Erst durch den Eingriff mehrerer Zeugen, die den Vorfall mitbekommen hatten, konnte unser Mandant von weiteren Schlägen abgebracht werden. Die Zeugen konnten unseren Mandanten später sicher als Täter identifizieren und den Tathergang umfassend beschreiben. Aus diesem Grund erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung gemäß § 223 StGB.
28. Januar 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde unserem Mandanten eine Anklageschrift zugestellt. In der Anklageschrift wurde unseren Mandanten an vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten das vermeintliche Tatopfer in Berlin Neukölln auf offener Straße verprügelt zu haben. Gemeinsam sollten unser Mandant und sein Bekannter solange auf das vermeintliche Tatopfer eingeschlagen haben, bis dieses zusammengebrochen ist.
12. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.