Nötigung § 240
Nötigung
25. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.
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23. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hatte einen Termin bei einer Rechtsanwältin. Diese arbeitet allein in ihrer Kanzlei und hat auch keine Angestellten. Im Wartebereich, der von der Straße nicht einsehbar ist, soll unser Mandant gemäß den Angaben der Rechtsanwältin an diese herangetreten sein und sie ohne Vorwarnung in einen engen Klammergriff genommen und gegen seinen Bauch gedrückt haben. Die Rechtsanwältin sagte ferner aus, unser Mandant habe auch seinen Kopf gegen ihren gedrückt und dabei Kuss- und Stöhngeräusche von sich gegeben. Die Rechtsanwältin soll erfolglos versucht haben, sich gegen diese Handlungen zur Wehr zu setzen, und sei davon ausgegangen, unser Mandant würde sie nun vergewaltigen.
10. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin wurde wiederholt in Berlin in U-Bahn und S-Bahn bei Kontrollen ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Überrascht war sie, als sie einen Brief von der Bundespolizeidirektion Berlin erhielt, in welchem ihr vorgeworfen wurde, wiederholt schwarzgefahren zu sein. Dem Brief lag zugrunde, dass die BVG Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung erstattet hatte. Unsere Mandantin teilte der Bundespolizeidirektion Berlin mit, dass sie nicht schwarzgefahren sei, da sie immer im Besitz einer Monatsmarke gewesen sei und das erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt habe. Sie würde täglich die BVG nutzen und habe lediglich jeweils die Monatsmarke vergessen.
5. Februar 2015 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde durch Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin vorgeworfen, sich von einer Bekannten über mehrere Monate über 25.000 - geliehen zu haben, obwohl er nicht in der Lage war, die Gelder zurückzuzahlen. Die Anklage lautete deshalb auf Betrug in 18 Fällen. Unser Mandant wurde bereits sechs Mal durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges in 38 Fällen verurteilt. Es drohte deshalb eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe. Nach der Mandatierung nahm Rechtsanwalt Dietrich Akteneinsicht. In einem Gespräch mit dem Richter brachte dieser zum Ausdruck, dass die Beweislage für unseren Mandanten wohl nicht so günstig und ein Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen sei.
11. November 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem ihm eine Anklage zugestellt worden war. Unserem Mandanten wurde darin vorgeworfen, als Fotograf bei einem Fotoshooting das Model sexuell genötigt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Insbesondere soll er unter Gewaltanwendung das nackte Model genötigt haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Hierbei soll er das Model geschlagen und […]
7. November 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Sie soll in einer E-Mail dem Hausverwalter der von ihr bewohnten Mietwohnung vorgeworfen haben, ein Betrüger zu sein. Der Hausverwalter, ein Berliner Rechtsanwalt, erklärte in einem ausführlichen Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, dass sein Ehrgefühl und seine Reputation verletzt seien. Nach Akteneinsicht nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Strafverfolgungsbehörde auf.
30. Oktober 2014 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Halle - Zweigstelle Naumburg - führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem BMW auf der Bundesautobahn A9 einem vorausfahrendem Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als zwei Kilometern so dicht aufgefahren zu sein, dass der Vorausfahrende das Kennzeichen des auf unseren Mandanten zugelassenen BMW nicht mehr im Rückspiegel sehen konnte. Auch soll unser Mandant die Lichthupe betätigt haben, um den Vorausfahrenden zum Spurwechsel zu bewegen. Die Polizei wandte sich schriftlich an unseren Mandanten und forderte ihn auf, zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen.