Vergewaltigung § 177 StGB
Vergewaltigung
14. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.
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20. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant sprach eine junge Frau auf dem Weg zur U-Bahn an und sie verabredeten sich an den darauffolgenden Tagen. Nach einigen Treffen, in denen sie auch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten, zeigte die Frau unseren Mandanten jedoch bei der Polizei Berlin wegen Vergewaltigung an. Daher ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall gemäß § 177 StGB. Erschrocken über diese Beschuldigung, kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand.
17. März 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Vor dem Hintergrund, dass ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung psychisch sehr belastend ist, war unser Mandant sichtlich erleichtert, als Rechtsanwalt Dietrich mit seinem Schriftsatz die Staatsanwaltschaft Berlin davon überzeugen konnte, das gegen unseren Mandanten laufende Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Folgendes war geschehen: Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen versuchter Vergewaltigung von der Polizei erhalten hatte, wandte er sich mit diesem Schreiben an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Arbeitskollegin in seinem Auto angefasst und versucht zu haben, ihr seinen Penis in den Mund zu drücken. Trotz wiederholter Bitte mit den Handlungen aufzuhören, soll unser Mandant das vermeintlich geschädigte Opfer weiterhin aufdringlich berührt haben. Aus diesem Grund ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen unseren Mandanten wegen versuchter Vergewaltigung.
25. Juni 2023 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich unser Mandant an Rechtsanwalt Dietrich. Unserem Mandanten wurde Vorgeworfen mit einer Frau, die er über einen Escort-Service kennenlernte, vergewaltigt zu haben. Diese sagte aus, dass unser Mandant mit ihr Geschlechtsverkehr hatte während die schlief. Außerdem soll er davon Aufnahmen gemacht haben, mit derer Veröffentlichung er anschließend gedroht haben soll. Diese reichte sie bei ihrer Anzeige mit ein.
24. Oktober 2022 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Mutter unseres jugendlichen Mandanten hatte von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Der Vorladung war zu entnehmen, dass ihrem Sohn Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen wurde. Sofort wandte sich die Mutter an die Strafrechtskanzlei Dietrich und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung ihres Sohnes.
24. Januar 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten war wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und schweren sexuellen Nötigung von der Berliner Polizei ermittelt worden. Ihm wurde von seiner damaligen Freundin zur Last gelegt, dass er sie in seiner Wohnung in Berlin-Friedrichsfelde gewaltsam zum Geschlechtsverkehr genötigt haben soll. Kurze Zeit später vertraute sich die Freundin bezüglich des Geschehens ihrem Umfeld an.
1. November 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Weil er sich seinem Neffen gegenüber sexuell übergriffig verhalten haben soll, wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren von der Polizei Berlin geführt. Unser Mandant soll seinen Neffen dabei in Berlin-Neukölln sexuell motiviert angefasst und dazu veranlasst haben, sich an seinem Geschlechtsteil selbst zu berühren. Auch wurde ihm vorgeworfen, seinen Neffen zum aktiven Oralverkehr gezwungen zu haben. Diese Aussagen machte der minderjährige Junge gegenüber der Polizei, nachdem er seiner Mutter zuvor von dem Vorfall erzählt hatte. Auch der Bruder des Neffen konnte diesen Vorfalls zeugenschaftlich bestätigen. Über die Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren wegen Vergewaltigung im besonders schweren Fall war unser Mandant dementsprechend schockiert.
22. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.
20. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Eine Frau hatte unseren Mandanten wegen Vergewaltigung bei der Berliner Polizei angeze18igt. Sie gab an, unseren Mandanten im Internet kennengerlernt und sich dann mit ihm in einem Café getroffen zu haben. Nach dem Besuch des Cafés sei man in die Wohnung unseres Mandanten in Berlin Schöneberg gegangen. Unser Mandant soll dann gegen den Willen der Anzeigenerstatterin zudringlich geworden sein. Trotz Gegenwehr soll unser Mandant den Geschlechtsverkehr erzwungen haben.
26. Februar 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde angezeigt, im Rahmen eines Sadomasokontakts seine Sexualpartnerin vergewaltigt zu haben. Nach anfänglich einvernehmlichen Sexualpraktiken soll die im Sadomasobereich unerfahrene Anzeigenerstatterin zum Ausdruck gebracht haben, dass sie keine weiteren sexuellen Kontakte wünsche