Jugendstrafrecht
25. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einem Sportstudio in Berlin Prenzlauer Berg wurden aus einem Spint das Portemonnaie und der Autoschlüssel entwendet. Als der Geschädigte nach seinem Auto vor dem Sportstudio schaute, war auch dieses verschwunden. In der Folge wurde unser 20-jähriger Mandant im Rahmen einer Verkehrskontrolle in dem PKW angetroffen. Nach der Ermittlungsakte hatte unser Mandant den Diebstahl gegenüber den Polizeibeamten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. In der angesetzten Hauptverhandlung bestritt Rechtsanwalt Dietrich, dass unser Mandant den Diebstahl begangen oder gegen den Polizeibeamten eingeräumt habe. Vielmehr gab Rechtsanwalt Dietrich an, dass unser Mandant den Autoschlüssel von einem Freund erhalten habe.
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Alkohol / Drogen am Steuer
23. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, weil er in Berlin Reinickendorf eine Trunkenheitsfahrt begangen hatte. Aufgrund seiner verlangsamten Fahrfahrweise ist unser Mandant von der Polizei überprüft worden. Hierbei wurde eine Blutalkoholkonzentration von 2,64 Promille festgestellt. Das Bundeszentralregister wies sieben Vorverurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis auf. In den drei letzten Strafverfahren wurde unser Mandant jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen er 1 ½ Jahre im Gefängnis absitzen musste.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
19. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestraft. Zuletzt wurde gegen ihn vom Gericht deswegen sogar eine Bewährungsstrafe verhängt. Weil unser Mandant nun befürchtete, in dem neuen Verfahren eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und eine lange Sperre zur Erlangung der Fahrerlaubnis zu erhalten, wandte er sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gelang es Rechtsanwalt Dietrich, den Anklagevorwurf trotz der belastenden Umstände abzuschwächen und die unserem Mandanten vorgeworfene Tat glaubhaft als „einmaligen Ausrutscher“ darzustellen.
Sexueller Missbrauch
16. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant arbeitete bis zu seiner Suspendierung als Erzieher in einer Kindertagesstätte in Berlin-Schöneberg. Der Suspendierung lag die Anzeige einer Mutter bei der Polizei zugrunde. Sie behauptete, ihr Kind habe ihr mitgeteilt, unser Mandant habe vor seiner Kindergartengruppe die Hose heruntergelassen, einigen Kindern einen Klaps auf den Po gegeben und die Kinder auch „vorne“ berührt.Rechtsanwalt Dietrich nahm Akteneinsicht, trug Stellungnahmen der Kitaleitung zusammen und wertete die Ermittlungsarbeit der Polizei aus. Seine Ergebnisse trug er der Staatsanwaltschaft Berlin in einem Schriftsatz vor.Rechtsanwalt Dietrich argumentierte, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlich betroffenen Kindes gering sei.
Gefährliche Körperverletzung
12. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung angeklagt.Unser Mandant arbeitet als Filialleiter eines Supermarktes in Berlin-Mitte. Als er einen Kunden bemerkte, der möglicherweise einen Diebstahl beging, bat er ihn gemeinsam mit dem mitangeklagten Ladendetektiv in sein Büro.
Körperverletzung
9. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die[nbsp]Berliner Polizei führte ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines zunächst verbalen Streits seinen Stiefvater körperlich angegriffen zu haben. Der Stiefvater soll verschiedenste Verletzungen insbesondere eine Kreuzbandruptur mit Innenbandriss und multiple Prellungen am gesamten Körper davon getragen haben. Beim Eintreffen der Polizei am vermeintlichen Tatort war unser Mandant nicht mehr anwesend.
Pflichtverteidiger
6. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das[nbsp]Amtsgericht Tiergarten forderte unseren Mandanten auf, innerhalb einer Woche einen Verteidiger zu benennen, da die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dieser Verteidiger sollte dann als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Hintergrund war, dass unser Mandant durch die Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt wurde, einen Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Als Strafe bei einem Diebstahl mit Waffen sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vor.
Rechtsgebiete
3. Oktober 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Polizei war auf die Cannabisplantage aufmerksam geworden, nachdem ein Mieter versehentlich einen Keller aufgebrochen und die Plantage entdeckt hatte. Dabei fiel neben der großen Menge an Pflanzen insbesondere auf, dass der Raum zur Optimierung der Aufzucht und zur Ertragssteigerung mit professionellen Bewässerungs-, Beleuchtungs- und Belüftungsgeräten ausgestattet war.Der Mieter der zum Kellerraum gehörenden Wohnung bestritt, von der Plantage Kenntnis gehabt zu haben. Zudem erklärte er, er habe seinen Kellerschlüssel unserem Mandanten überlassen.
Diebstahl
28. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unsere Mandantin ist wiederholt wegen Diebstahls vorbestraft. Zuletzt wurde sie durch das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einige Zeit nach diesem Urteil beging unsere Mandantin jedoch erneut einen Diebstahl, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen ein weiteres Strafverfahren gegen unsere Mandantin einleitete. Da unsere Mandantin befürchtete, diesmal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erhalten, wandte sie sich an Rechtsanwalt Dietrich und beauftragte ihn mit der Verteidigung.Nachdem Rechtsanwalt Dietrich die angeforderte Ermittlungsakte gründlich durchgesehen hatte, hielt er Rücksprache mit unserer Mandantin.
Nötigung
25. September 2017 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant befuhr mit seinem Pkw den Groß-Berliner Damm in Richtung Norden. An einer Kreuzung ging er davon aus, ein Fehlverhalten eines Radfahrers wahrgenommen haben und entschied sich, den Radfahrer zur Rede zu stellen.In der Folge wurde unser Mandant von einem Zeugen dabei beobachtet, wie er den Radfahrer so knapp überholte, dass der Pkw den Radfahrer berührte, sodass der Radfahrer ins Schlingern kam. Daraufhin fuhr unser Mandant an den äußersten rechten Rand der Fahrbahn und bremste so scharf vor dem Radfahrer, dass der Radfahrer die Spur wechseln musste, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Unser Mandant hat dieses Manöver nach Aussage des Zeugen noch zweimal wiederholt.