Unfallflucht Fahrerflucht
3. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wollte einen Burgerladen in Berlin-Kreuzberg besuchen, als er plötzlich von zwei Polizeibeamten festgenommen wurde. Diese eröffneten unserem Mandanten, dass sie gesehen hätten, wie er beim Einparken vor dem Laden an ein anderes Auto gestoßen sei und nun mit dem Entfernen vom Unfallort Fahrerflucht begehe. Und damit nicht genug. Die Polizeibeamten bemerkten, dass unser Mandant Alkohol konsumiert hatte und warfen ihm vor, den Unfall alkoholbedingt verursacht zu haben. Unser Mandant räumte ein, ein großes Bier getrunken zu haben. Da der Atemalkoholtest einen Wert von 0,49 ‰ ergab, musste unser Mandant die Beamten zu einer Blutentnahme auf die Polizeiwache begleiten. Hier wurde ein Wert von 0,33 ‰ bei unserem Mandanten gemessen. Der Führerschein wurde unserem Mandanten noch vor Ort abgenommen.
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Beleidigung Verleumdung
In einer Kaufland-Filiale in Berlin-Reinickendorf soll unsere Mandantin ihre Schwägerin als „Nutte“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Die Schwägerin stellte Strafanzeige gegen unsere Mandantin, sodass diese alsbald eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zugestellt wurde. Mit der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich zunächst als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Problematisch war, dass das Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgrund der belastenden Aussage der Schwägerin bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen unsere Mandantin erlassen hatte. Unserer Mandantin wurde darin untersagt, sich ihrer Schwägerin auf weniger als 50 Meter zu nähern und in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen.
Urkundenfälschung
28. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Zuge seiner Streife in Berlin Prenzlauer-Berg fiel einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Anwohnerparkausweis mit einem vermeintlich manipulierten Gültigkeitsdatum in einem geparkten Auto auf. Das Ordnungsamt stellte wegen Urkundenfälschung eine Strafanzeige bei der Polizei, die als Halter des Fahrzeugs ein Unternehmen ermittelte. Auf Nachfrage der Polizei teilte das Unternehmen die Personalien unseres Mandanten als Nutzer des Fahrzeugs mit. Gleichzeitig leitete das Unternehmen die E-Mail der Polizei an unseren Mandanten weiter, der Rechtsanwalt Dietrich noch am selben Tag in der Kanzlei zum Erstgespräch aufsuchte.
Erschleichung von Leistungen
Manchmal unterlaufen auch den Justizbehörden Fehler. Ziemlich ärgerlich sind solche Fehler, wenn gänzlich unschuldige Personen auf einmal als Beschuldigte mit einem Ermittlungsverfahren belegt werden. Dieses Schicksal wiederfuhr auch unserer Mandantin. Sie erhielt von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigte wegen Schwarzfahrens. Insgesamt soll sie drei Mal die U-Bahnlinie U1 in Berlin ohne gültigen Fahrausweis genutzt haben.
Fahrlässige Körperverletzung
Auf der Skalitzer Straße in Berlin-Kreuzberg hatte unser Mandant einen Fahrradfahrer übersehen. Es kam zu einer Kollision zwischen seinem Fahrzeug und einem Radfahrer, bei der der Radfahrer verletzt wurde und eine Fingerkuppe verlor. Unser Mandant gab sich noch am Ort als Fahrer zu erkennen und leistete dem Verletzten erste Hilfe. Er hätte wohl nicht damit gerechnet, dass er bereits kurz nach dem Unfall von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten würde. Erschrocken über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich, der sich als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm.
21. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde von einem Fahrradfahrer bei der Polizei angezeigt. Er behauptete, unser Mandant, der ein Taxi gefahren sei, habe ihn auf dem Kottbusser Damm aggressiv abgedrängt und ausgebremst, um seinen Unmut über das Befahren der Straße als Radfahrer auszudrücken. Es dauerte nicht lang, da lag im Briefkasten unseres Mandanten eine Vorladung als Beschuldigter wegen Nötigung von der Polizei.
Körperverletzung
Die Mutter einer Schülerin hatte bei der Polizei Strafanzeige erstattet und unsere Mandantin, eine Lehrerin, der Körperverletzung im Amt beschuldigt. Unsere Mandantin soll ihrer Schülerin verboten haben, während des Unterrichts trotz ihres ersichtlich dringenden Bedürfnisses auf die Toilette gehen zu dürfen, woraufhin die Schülerin dieses schließlich nicht mehr zurückhalten konnte und daraufhin emotional völlig aufgelöst die Schule verlassen musste. Unsere Mandantin wurde beschuldigt, die Schülerin geradezu „gefoltert“ und „misshandelt“ zu haben und dadurch nicht nur gegen zahlreiche Strafgesetze, sondern auch gegen das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen unsere Mandantin ein.
Bei Rot über die Ampel
14. Januar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf dem Siemensdamm Ecke Nikolaus-Groß –Weg in Berlin wurde das Fahrzeug unseres Mandanten durch eine kombiniertes Geschwindigkeits- und Rotlichtlichtmessgerät erfasst. Unserem Mandanten wurde deshalb ein Anhörungsschreiben der Polizei (Bußgeldstelle) übersandt, in welchem ihm vorgeworfen wurde, das Rotlicht missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde überschritten worden sein soll. Den Anhörungsbogen füllte unser Mandant aus und gab als Fahrer einen Bekannten an.
Unser in Scheidung lebender Mandant soll im Rahmen der Trennung seine Ehefrau mehrmals geschlagen und Sachen von ihr zerstört haben. Die Ehefrau hatte wiederholt bei der Polizei und bei Ärzten ausgesagt. Deshalb wurde durch die Amtsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erhoben.
Gefährliche Körperverletzung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach dem Fußballländerspiel zwischen England und Deutschland an einer Schlägerei sowie einem Landfriedensbruch beteiligt gewesen zu sein. Fans der deutschen Nationalmannschaft sollen in einem Restaurant Fans der englischen Mannschaft gesehen haben. Anschließend sollen die Deutschen Fans das Restaurant betreten und die englischen Fans zu einer Schlägerei herausgefordert haben. Dabei kam es, nach Angriff durch einen deutschen Fan, zu einem Geschädigten auf englischer Seite. Im Zuge dessen flüchteten die Täter in Richtung eines S-Bahnhofes. Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit englischen Fans und erneut zu einem Geschädigten. Dort traf auch die Polizei ein und nahm unter anderem unseren Mandanten fest, weil er von der Polizei als den deutschen Fans zugehörig angesehen wurde.