Beleidigung § 185 StGB / üble Nachrede § 186 StGB / Verleumdung § 187 StGB
Beleidigung Verleumdung
3. Februar 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In einer Kaufland-Filiale in Berlin-Reinickendorf soll unsere Mandantin ihre Schwägerin als „Nutte“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Die Schwägerin stellte Strafanzeige gegen unsere Mandantin, sodass diese alsbald eine Vorladung als Beschuldigte von der Polizei zugestellt wurde. Mit der Vorladung wandte sich unsere Mandantin an Rechtsanwalt Dietrich, der sich zunächst als Verteidiger anzeigte und Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Problematisch war, dass das Amtsgericht Pankow/Weißensee aufgrund der belastenden Aussage der Schwägerin bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gegen unsere Mandantin erlassen hatte. Unserer Mandantin wurde darin untersagt, sich ihrer Schwägerin auf weniger als 50 Meter zu nähern und in irgendeiner Form Kontakt zu ihr aufzunehmen.
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20. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.
3. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant stand unter Bewährung, weil er bei einer Demonstration einem Polizisten eine Flasche auf den Kopf geworfen hatte. Kurze Zeit später meldete sich unser Mandant bei Rechtsanwalt Dietrich und legte eine polizeiliche Vorladung vor. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Berlin Friedrichshain auf ein vorbeifahrendes Polizeiauto unmittelbar unter das geöffnete Fenster gespuckt zu haben.
23. Juni 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nach dem Tod ihrer Mutter hatte sich unsere Mandantin um die Verwaltung des Nachlasses und um die Auflösung der Wohnung ihrer Mutter zu kümmern. Weil unsere Mandantin aber in den Niederlanden wohnte, sollte sie der Ex-Mann ihrer verstorbenen Mutter bei der Wohnungsauflösung unterstützen. Entgegen der getroffenen Absprachen soll dann der Ex-Mann Einrichtungsgegenstände aus der Wohnung sowie das Auto der Verstorbenen für sich behalten haben. Deshalb erstattete unsere Mandantin Strafanzeige gegen den Ex-Mann wegen Diebstahls. Der Ex-Mann behauptete dann, unsere Mandantin habe ihm die Gegenstände geschenkt und berief sich auf zwei polnische Freunde, die die Schenkung angeblich bestätigen könnten. Die Staatsanwaltschaft sah daher im Ergebnis keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben und stellte das Verfahren gegen den Ex-Mann ein. Stattdessen wurde ein Strafverfahren gegen unsere Mandantin wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung eingeleitet.