Gegen unsere Mandantin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt. Sie soll in einer E-Mail dem Hausverwalter der von ihr bewohnten Mietwohnung vorgeworfen haben, ein Betrüger zu sein. Der Hausverwalter, ein Berliner Rechtsanwalt, erklärte in einem ausführlichen Schriftsatz gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, dass sein Ehrgefühl und seine Reputation verletzt seien.
Nach Akteneinsicht nahm Rechtsanwalt Dietrich Kontakt zur Strafverfolgungsbehörde auf.
Er konnte darlegen, dass die E-Mail im Gesamtzusammenhang eines äußerst konfrontativ geführten Zivilverfahrens über die Räumung der Mietwohnung zu sehen ist. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach im Rahmen der Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf die Bewertung von als beleidigend empfundenen Äußerungen weniger strenge Maßstäbe anzusetzen sind, empfahl er, das Verfahren einzustellen. Die Strafverfolgungsbehörde schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwalt Dietrich an und stellte das Verfahren ein.