Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Erregung öffentlichen Ärgernisses
2. September 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wiederholt hatten Fußgänger in Berlin Charlottenburg Anzeige erstattet, weil unser Mandant in einem PKW, für die Fußgänger sichtbar, masturbiert hat. Bei einem Vorfall konnte eine Fußgängerin das Kennzeichen des PKW notieren und der Polizei weiterleiten.
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Urkundenfälschung
Die BVG in Berlin hatte gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstattet, weil er in einer U-Bahn auf dem Bahnhof Friedrichstraße in Berlin Mitte mit einem gefälschten Fahrschein erwischt worden ist. Er hatte bei der Kontrolle einen InterCity Hotel Zimmerausweis vorgelegt. Dieser gestattet innerhalb des Geltungszeitraumes die Nutzung der BVG. Dieser Ausweis war wiederholt im Gültigkeitszeitraum überschrieben worden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung eingeleitet.
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
Der Fahrer und Beifahrer eines Cabriolets zeigten unseren Mandanten an, dass er sie an einer Kreuzung in Berlin Lichtenberg mit einem Schlagstock bedroht haben soll. Der Hintergrund soll gewesen sein, dass unser Mandant mit seinem mitgeführten Hund sehr rabiat umgegangen sein soll. Hierauf angesprochen, habe unser Mandant den Schlagstock gezogen uns sei auf das Fahrzeug zugelaufen. Die Zeugen konnten sich nur durch zügiges Anfahren vor einem Übergriff schützen.
Nötigung
Unser Mandant aus Berlin Lichtenberg wurde von einer Frau, mit der er eine intime Beziehung hatte, angezeigt, weil er versucht haben soll, sie zu einem Schwangerschaftsabbruch zu bewegen. Er soll ihr gedroht haben, sie zu verlassen, falls sie das ungeborene Kind behalten wolle.
Betrug
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erhob vor dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Anklage gegen unseren Mandanten, weil ihm vorgeworfen wurde, unmittelbar nach seiner Haftentlassung vier weitere Betrugstaten, insbesondere Sozialleistungsbetrug, begangen zu haben. Im Bundeszentralregister sind bereits 17 Eintragungen vorhanden. Insbesondere wurde unser Mandant bereits wegen Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und überwiegend wegen Betruges bestraft. Er hat mehrmals im Gefängnis gesessen.
Gefährliche Körperverletzung
Am letzten Arbeitstag in Düsseldorf war unser Mandant nochmals mit Arbeitskollegen ausgegangen. Unser Mandant hatte aufgrund der ausgelassenen Stimmung Kontakt zu zwei Frauen aufgenommen. Als diese deutlich signalisierten, diesen Kontakt nicht zu wünschen, hat unser Mandant sein Glas in Richtung der Geschädigten geworfen und diese am Kopf getroffen. Die Geschädigte hatte eine Platzwunde im Gesicht davon getragen, die genäht werden musste.
26. August 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein vermeintlicher Bekannter unseres Mandanten hatte unseren Mandanten bei der Berliner Polizei angezeigt. Nach der Aussage des Bekannten soll man gemeinsam in Berlin-Schöneberg Bier getrunken haben. Der Bekannte sei dann eingeschlafen und plötzlich wach geworden, als unser Mandant mit einem brennenden Feuerzeug und einem Deo Spray auf den Bauch des Bekannten sprühte. Durch die Stichflamme soll es zu erheblichen Verbrennungen gekommen sein, die auch ärztlich behandelt werden mussten.
Anbau Drogen
25. August 2018 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachbarn unseres Mandanten hatten der Polizei mitgeteilt, dass es aus der Wohnung unseres Mandanten in Berlin-Kreuzberg stark nach Cannabis riechen würde. Deshalb erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Im Rahmen dieser Durchsuchung konnten über 500 Gramm getrocknetes Cannabis und eine Cannabispflanze mit 150 Gramm Blattmaterial durch die Polizei sichergestellt werden. Insgesamt hatte das Cannabis einen Wirkstoffgehalt von über 80 Gramm THC. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm liegt bei Cannabis eine nicht geringe Menge vor. Ab einem THC Gehalt von 7,5 Gramm beträgt die Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe. Es liegt ein Verbrechen vor.
Geldfälschung und Wertzeichenfälschung
Unser Mandant hatte eine hochwertige Soundanlage für mehrere tausend Euro gekauft. Bei dem Treffen mit dem Verkäufer einigte man sich darauf, den Kaufpreis sogleich in bar an einem Geldautomaten auf das Konto des Verkäufers einzuzahlen. Nachdem unser Mandant die Geldscheine in den Geldautomaten gelegt hatte, meldete der Automat, dass ein 500 € Schein als Falschgeld erkannt und eingezogen wurde.[nbsp]
Sachbeschädigung
Unser Mandant hatte nachts in der Rigaer Straße randaliert und Flaschen und Steine auf neu gebaute Häuser geworfen. Anwohner hatten ihn dabei beobachtet und die Polizei alarmiert, sodass unser Mandant noch in unmittelbarer Nähe festgenommen wurde. Gegen unseren Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.