Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
7. November 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin wurde durch das Amtsgericht Tiergarten gegen unseren Mandanten ein Strafbefehl erlassen. In dem Strafbefehl wurde unserem Mandanten vorgeworfen, in Berlin Wilmersdorf den Anordnungen von Polizeibeamten nicht nachgekommen zu sein. Auch nach einem erteilten Platzverweis soll er Maßnahmen der Polizei gestört haben. Als er daraufhin festgenommen werden sollte, soll unser Mandant die Polizeibeamten geschlagen und getreten haben. Auch soll er „Ihr scheiß Polizisten“ gerufen haben. Im Strafbefehl wurde deshalb eine Geldstrafe gegen unseren Mandanten festgesetzt.
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27. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Während einer Sonderfahrscheinkontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe in Berlin-Mitte wurde unserer Mandantin vorgeworfen, ohne Fahrschein gefahren zu sein. Die Kontrolleure der BVG forderten unsere Mandantin, die keine deutsche Staatsbürgerin ist, daher auf, auszusteigen und sich auszuweisen. Jedoch hatte sie an dem Tag ihren Reisepass nicht dabei. Auch befand sich unsere Mandantin in dem Glauben, dass sie sich nicht ausweisen müsse und dass ein Führerschein für eine Identitätsfeststellung nicht ausreiche. Deswegen weigerte sie sich, dem Anliegen der Kontrolleure Folge zu leisten. Da es sich um eine Sonderfahrscheinkontrolle handelte, waren auch Polizeibeamte anwesend. Auch diesen gegenüber verweigerte sich unsere Mandantin. Erst durch Anwendung von körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, unserer Mandantin Handfesseln anzulegen, ihre Handtasche zu durchsuchen und eine Identitätsfeststellung vorzunehmen. Unserer Mandantin wurde dann vorgeworfen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben.
Heroin
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen der Übergabe von Betäubungsmitteln geführt. Unser Mandant hatte einen Bekannten in der Justizvollzugsanstalt besucht. Nach der Verabschiedung wollte der Bekannte unseres Mandanten in seinen Haftraum zurückkehren. Zuvor wurde er von zwei Justizbeamten durchsucht. Dabei konnte u.a. eingepacktes Heroin in seinem Mund sichergestellt werden. Da sich unser Mandant zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Anstalt befand, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er hätte die Drogen in die Justizvollzugsanstalt gebracht und dem Bekannten übergeben.
Körperverletzung
22. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Amtsgericht Tiergarten erlies auf Antrag der Amtsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl, in welchem unseren Mandanten vorgeworfen wurde, eine Körperverletzung begangen zu haben. Im Rahmen einer Kneipenschlägerei soll unser Mandant auf den vermeintlichen Geschädigten dergestalt eingeschlagen haben, dass dieser ohnmächtig wurde und Kieferbrüche erlitten haben soll. Die Brüche waren ärztlich dokumentiert.
Alkohol / Drogen am Steuer
Gegen unseren Mandanten wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und mittels eines Drogenschnelltests positiv auf Cannabis getestet wurde. Dieses Ergebnis wurde dann durch eine Blutentnahme noch weiter untermauert. Unserem Mandanten wurde sodann der Vorwurf gemacht, er habe ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr geführt.
Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine minderjährige Jugendliche in Berlin-Moabit in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Unser Mandant hatte das Mädchen über das Internet kennengelernt. Nach intensivem schriftlichem Kontakt zwischen beiden kam es im November 2016 zum ersten Treffen. Unser Mandant holte seine Bekanntschaft aus einem Randbezirk Berlins ab, ging mit ihr spazieren und anschließend zu ihm nach Hause in Berlin-Moabit. Die Bekanntschaft unseres Mandanten blieb über Nacht. Am nächsten Morgen soll unser Mandant den Beischlaf gegen den Willen und trotz Gegenwehr seiner Bekanntschaft an ihr vollzogen haben. Zudem soll er sie gebissen sowie am Hals gewürgt haben.
Urkundenfälschung
Ende 2016 wurde gegen unseren Mandanten von der Amtsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren geführt, weil er mit einem gefälschten Semesterticket S-Bahn in Richtung des S-Bahnhofes Ostkreuz gefahren sei.
Betrug
13. Oktober 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Bekannte unseres Mandanten meldeten sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem unser Mandant aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten in Untersuchungshaft genommen worden war. Hintergrund des Haftbefehls war, dass unserem Mandanten vorgeworfen wurde, im Rahmen von vermeintlichen Kreditgewährungen Darlehensnehmer zu schädigen. Durch die Fälschung unterschiedlicher Unterlagen sollten die Darlehensnehmer zur Zahlung von hohen Summen veranlasst werden. Ein Geschädigter sollte insbesondere über 200.000,00 € zahlen. Nachdem gefälschte Kontoauszüge unseres Mandanten durch einen Geschädigten der Bank unseres Mandanten vorgelegt worden sind, erstattete die Bank Strafanzeige. Da unser Mandant ab diesem Zeitpunkt unter keiner bekannten Adresse mehr anzutreffen war, wurde aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Berlin der Haftbefehl erlassen.
Diebstahl
Durch eine Hausdurchsuchung erfuhr unser Mandant, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Einbruchsdiebstahl geführt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, in Berlin Köpenick nachts durch ein verschlossenes Fenster in eine Erdgeschosswohnung eingedrungen zu sein und Elektronikgeräte entwendet zu haben. Das Grundstück war durch einen Zaun umschlossen.
Kokain Crack
Unser Mandant suchte Anfang diesen Jahres Rechtsanwalt Dietrich auf, da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Unserem Mandanten wurde der Vorwurf gemacht, er habe aus seiner Wohnung in Neukölln heraus mit Cannabis und Kokain gehandelt. Durch einen anonymen Hinweisgeber war der Polizei über einen durchdringenden Cannabisgeruch im Treppenhaus der Wohnung unseres Mandanten berichtet worden. Die Polizei hatte das Haus aufgesucht, sich Zugang zur Wohnung unseres Mandanten verschafft und dabei zwei Zeugen festgestellt. Es wurden nicht unerhebliche Mengen an Cannabis und Kokain sichergestellt. Unseren Mandanten hatten die Polizeibeamten nicht angetroffen. Einer der beiden Zeugen hatte mehrere Cannabisbeutel bei sich und eine nicht unerhebliche Menge Bargeld. Der andere Zeuge konnte nach der Feststellung seiner Identität vor Ort entlassen werden. Da unser Mandat Mieter der Wohnung war, wurde ihm der Vorwurf gemacht, er handle aus seiner Wohnung heraus mit Betäubungsmitteln.