Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Rechtsgebiete
14. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unsere Mandantin war ermittelt worden, weil sie von ihrem Arbeitgeber in Berlin-Lichterfelde wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt worden war. So soll sie Rechnungen ihres Arbeitsgebers ausgestellt haben, auf denen sie ihre Kontonummer anstatt die ihres Arbeitsgebers angegeben hatte. Auf diese Weise gelangte das von den Kunden geleistete Honorar auf das Konto unserer Mandantin. Dadurch entstand beim Arbeitsgeber ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich.
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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gegen unseren Mandanten war ermittelt worden, weil er einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB herbeigeführt haben soll. Dazu soll er einen Mülleimer mitten auf eine Straße in Berlin-Schöneberg gestellt haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Kollision des Mülleimers mit einem Auto. Der Fahrer des Autos stieg aus und konnte unseren Mandanten sowie seinen Bekannten, der die Kollision ebenfalls beobachtet haben soll, stellen. Zwei weitere Zeugen hatten das Geschehen von der anderen Straßenseite aus beobachtet und dem Fahrer Hinweise auf die vermeintlichen Täter gegeben. Auch hatten sie die Polizei verständigt
5. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er nachts auf dem Heimweg von einem Club in Berlin-Tiergarten von Polizisten angesprochen und mit dem Tatvorwurf der Beleidigung konfrontiert wurde. Ihm wurde vorgeworfen, vor dem Club zwei Türsteher wiederholt beleidigt zu haben, weil er mehrfach abgewiesen worden sei. Dabei soll unser Mandant die Türsteher als „Hurensöhne“ und „Arschlöcher“ bezeichnet haben.
Falschaussage Meineid
Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.
Urkundenfälschung
Unsere Mandantin wurde mit einem gefälschten Berlin Pass in der S-Bahn angetroffen. Das Vorzeigen eines gefälschten Berlin Passes wird strafrechtlich als Urkundenfälschung und Betrug verfolgt. Darüber hatte sich unsere Mandantin vorher keine Gedanken gemacht.
Unfallflucht Fahrerflucht
25. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Radfahrer rief den Notruf der Berliner Polizei und meinte, er sei gerade durch unsere Mandantin in Berlin Reinickendorf mit dem PKW angefahren worden und danach sei unsere Mandantin geflüchtet. Aufgrund dieser Mitteilung wurden zwei Streifenwagen mit Blaulicht zum vermeintlichen Unfallort geschickt. Die Beamten konnten in der Nähe unsere Mandantin antreffen. Nach rechtlicher Belehrung über den Tatvorwurf der Unfallflucht und der fahrlässigen Körperverletzung machte unsere bereits langjährige Mandantin zunächst keine Angaben, sondern wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Durch das Landeskriminalamt in Berlin (LKA) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde in der Windschutzscheibe des Fahrzeuges unseres Mandanten in Berlin Mitte ein Schwerbehindertenausweis festgestellt, der in einer Parkraumbewirtschaftungszone zum unentgeltlichen Parken berechtigt hätte. Den Mitarbeitern kamen Zweifel an der Echtheit des Schwerbehindertenausweises. Deshalb ließen sie dessen Daten überprüfen. Hier kam heraus, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Körperverletzung
In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.
Verbotene Pornographie
Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.