Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Falschaussage Meineid
5. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war mit seinem PKW in einen Unfall mit Personenschaden in Berlin Pankow verwickelt. Über seinen dortigen Rechtsanwalt wurde vorgetragen, dass unser Mandant nicht von seiner Spur abgekommen und der Unfall durch den Unfallgegner verursacht worden sei. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ergebnis, dass der Sachvortrag unseres Mandanten nichtzutreffend sei. Vielmehr ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass unser Mandant bei einem Spurwechsel den Unfallgegner übersehen habe und es deshalb zum Unfall gekommen sei. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.
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Urkundenfälschung
Unsere Mandantin wurde mit einem gefälschten Berlin Pass in der S-Bahn angetroffen. Das Vorzeigen eines gefälschten Berlin Passes wird strafrechtlich als Urkundenfälschung und Betrug verfolgt. Darüber hatte sich unsere Mandantin vorher keine Gedanken gemacht.
Unfallflucht Fahrerflucht
25. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Ein Radfahrer rief den Notruf der Berliner Polizei und meinte, er sei gerade durch unsere Mandantin in Berlin Reinickendorf mit dem PKW angefahren worden und danach sei unsere Mandantin geflüchtet. Aufgrund dieser Mitteilung wurden zwei Streifenwagen mit Blaulicht zum vermeintlichen Unfallort geschickt. Die Beamten konnten in der Nähe unsere Mandantin antreffen. Nach rechtlicher Belehrung über den Tatvorwurf der Unfallflucht und der fahrlässigen Körperverletzung machte unsere bereits langjährige Mandantin zunächst keine Angaben, sondern wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Durch das Landeskriminalamt in Berlin (LKA) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Bei einer Kontrolle durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurde in der Windschutzscheibe des Fahrzeuges unseres Mandanten in Berlin Mitte ein Schwerbehindertenausweis festgestellt, der in einer Parkraumbewirtschaftungszone zum unentgeltlichen Parken berechtigt hätte. Den Mitarbeitern kamen Zweifel an der Echtheit des Schwerbehindertenausweises. Deshalb ließen sie dessen Daten überprüfen. Hier kam heraus, dass der Ausweis tatsächlich gefälscht war. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Körperverletzung
In Berlin Schöneberg kam unser Mandant in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Autofahrer. Beide hatten sich über das Verhalten des jeweils anderen aufgeregt. Unser Mandant soll aus seinem Auto ausgestiegen sein und den anderen Verkehrsteilnehmer, welcher auch bereits sein Auto verlassen hatte, mehrmals in Gesicht geschlagen haben. Hierdurch wurde der andere Verkehrsteilnehmer im Gesicht verletzt. Danach ist unser Mandant wieder in sein Auto gestiegen und weggefahren. Der andere Verkehrsteilnehmer erstatte hierauf Anzeige wegen Körperverletzung. Ohne anwaltliche Beratung machte unser Mandant zunächst aufgrund der polizeilichen Vorladung Angaben zum Tatgeschehen. Erst als er merkte, dass die Polizei ihm nicht glauben würde, brach er die Vernehmung ab und wandte sich an Rechtsanwalt Dietrich.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Eine Autofahrerin rief die Polizei nach Berlin Treptow und behauptete, unser Mandant hätte einen starken Böller vor ihr fahrendes Auto geworfen. Aufgrund der starken Detonation ging sie von einem Polenböller aus. Die Detonation hatte insbesondere zu Schäden am Fahrzeug der Autofahrerin geführt. Da Polenböller in Deutschland nicht zugelassen sind, wurde zunächst gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eingeleitet.
Verbotene Pornographie
Unser Mandant wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin angezeigt, da er sexuelle Privatvideos unsere Mandantin im Internet verbreitet haben soll. Die ehemalige Lebensgefährtin gab an, dass die Videos auf der Internetplattform Snapchat verbreitet werden würden. Durch Ermittlungen der Berliner Polizei konnte der verwendete Account vermeintlich unserem Mandanten zugeordnet werden. Deshalb wurde gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Schriften gem. § 184 StGB eingeleitet.
16. März 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant wurde in der U-Bahn in Berlin mit einem manipulierten Semesterticket angetroffen. Wenige Wochen später bekam er eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, in der ihm eröffnet wurde, dass ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen ihn geführt wurde. Mit der Vorladung der Polizei suchte unser Mandant sogleich Rechtsanwalt Dietrich auf.
Erschleichung von Leistungen
Mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten suchte unsere Mandantin Rechtsanwalt Dietrich auf. Ihr wurde vorgeworfen, in Berlin innerhalb von sechs Monaten drei Mal die U-Bahn bzw. Tram, jeweils ohne einen gültigen Fahrausweis, genutzt zu haben. Rechtsanwalt Dietrich legte umgehend Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht angesetzt wurde.
Betrug
Durch die Staatsanwaltschaft Berlin wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges in 11 Fällen geführt. Unser Mandant hatte über das Internet Waren verkauft, die er trotz Bezahlung nicht geliefert hatte. In zwei Fällen hatte er im Internet nicht existierende Ferienhäuser vermietet.