Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Unfallflucht Fahrerflucht
11. Mai 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen einer Fahrerflucht in Berlin-Rudow war gegen unseren Mandanten von der Berliner Polizei ermittelt worden. Er soll ein anderes Auto während einer Dienstfahrt angefahren und sich sodann ohne weiteres, insbesondere ohne die Polizei zu informieren oder Kontaktdaten am Umfallfahrzeug zu hinterlassen, vom Unfallort entfernt haben. Ein unbeteiligter Zeuge hingegen hinterließ eine Nachricht, in der er das Nummernschild des fahrenden Autos sowie die Tatzeit hinterließ. Weiterhin hinterließ er den Hinweis, dass es sich um ein Lieferfahrzeug gehandelt haben könnte. Seinen Namen und Anschrift hinterließ der Zeuge allerdings nicht. Nachdem der Halter des angefahrenen Autos die Polizei kurze Zeit später alarmiert hatte, ermittelte diese die zum Lieferwagen gehörende Firma. Diese gab an, dass sich unser Mandant als Fahrer zur Tatzeit im Wagen befunden haben müsse.
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Betrug
29. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
In Hamburg war gegen unseren Mandanten von der dortigen Polizei wegen Betrugs ermittelt worden. Unser Mandant war als Geschäftsführer einer Firma tätig gewesen, die sich auf den Verkauf von Produkten aus den Vereinigten Staaten in Deutschland fokussiert hatte. Für den entsprechenden Import der Waren wurden regelmäßig Speditionsfirmen beauftragt. Unserem Mandanten wurde nun in einem Fall vorgeworfen, eine Speditionsfirma beauftragt zu haben, obwohl er nicht vorgehabt haben soll, diese auch zu bezahlen. Dadurch soll er eine Lieferung erhalten haben, ohne dafür zu bezahlen. Die Speditionsfirma erstattete daher Anzeige gegen die Firma unseres Mandanten und ihm als Geschäftsführer. Umgehend mandatierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich.
Ladendiebstahl
Von der Polizei Berlin wurde gegen unsere Mandantin wegen Ladendiebstahls ermittelt. Sie soll in einem Supermarkt in Berlin-Schöneberg mehrere Lebensmittelartikel entwendet haben. Hierbei wurde sie von einem Ladendetektiv, der unsere Mandantin anschließend zur Rede stellte, beobachtet. Ebenso ist Videomaterial der Tat vorhanden. Nachdem die Polizei hinzugerufen worden war und alle im Laden entwendeten Waren von unserer Mandantin freiwillig herausgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin routinemäßig durchsucht. Dabei wurden in ihrer mitgeführten Tasche zuvor gekaufte Kleidungsstücke, für die sie allerdings keine Belege hatte, und eine Schere sichergestellt. Die Tasche soll unsere Mandantin während der Tat offen getragen und die Schere griffbereit platziert haben. Daher wurde ihr insgesamt zum Vorwurf gemacht, im Supermarkt einen Ladendiebstahl mit Waffen und hinsichtlich der weiteren Waren einen einfachen Ladendiebstahl begangen zu haben.
Diebstahl
Weil unser Mandant mehrere Kleidungsstücke aus einem Mietauto in Berlin-Wilmersdorf entwendet haben soll, wurde von der Polizei Berlin gegen ihn wegen Diebstahls ermittelt. Mit einer Beschuldigtenvorladung suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf.
Urkundenfälschung
21. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Während eines Verbundeinsatzes von Polizei, Zoll und Ordnungsamt war unsere Mandantin mit einem ausländischen Personalausweis in Berlin-Britz angetroffen worden, den sie manipuliert bzw. gefälscht haben soll. Nachdem der Personalausweis beschlagnahmt wurde, konnte eindeutig festgestellt werden, dass es sich bei dem Ausweis um eine Fälschung handelte. Gegen unsere Mandantin wurde daher von der Berliner Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung geführt. Weiterhin bestand der Verdacht, dass sich unsere Mandantin unerlaubt in Deutschland aufhalte.
Kinderpornografie
Aufgrund einer Anzeige eines Internetportals wegen des Verdachts des Tauschens kinderpornografischer Dateien übernahm die Generalstaatsanwaltschaftw, als Zentralstelle Cybercrime Bayern, die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Auswertung der IP Adresse ergab den Internetanschluss unseres Mandanten. Über diesen sollen kinderpornografische Dateien gem. § 184b StGB ins Internet hochgeladen worden sein. Deshalb erfolgte bei unserem Mandanten eine Hausdurchsuchung.
Betäubungsmittelstrafrecht
14. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen einer Postsendungsdurchsuchung im Postermittlungszentrum in Wuppertal war Cannabis sichergestellt worden. In dieses Zentrum gelangen Sendungen, die weder bei Absender noch bei Empfänger zugestellt werden konnten. Im Zuge dieser Durchsuchung stellte sich heraus, dass unser Mandant Adressat des Pakets gewesen sein soll. Wegen des Verdachts des Erwerbs von Cannabis wurde gegen unseren aus Berlin-Lichtenrade stammenden Mandanten daher ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingeleitet.
Rechtsgebiete
Gegen unsere Mandantin war ermittelt worden, weil sie von ihrem Arbeitgeber in Berlin-Lichterfelde wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs angezeigt worden war. So soll sie Rechnungen ihres Arbeitsgebers ausgestellt haben, auf denen sie ihre Kontonummer anstatt die ihres Arbeitsgebers angegeben hatte. Auf diese Weise gelangte das von den Kunden geleistete Honorar auf das Konto unserer Mandantin. Dadurch entstand beim Arbeitsgeber ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gegen unseren Mandanten war ermittelt worden, weil er einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB herbeigeführt haben soll. Dazu soll er einen Mülleimer mitten auf eine Straße in Berlin-Schöneberg gestellt haben. Kurze Zeit später kam es zu einer Kollision des Mülleimers mit einem Auto. Der Fahrer des Autos stieg aus und konnte unseren Mandanten sowie seinen Bekannten, der die Kollision ebenfalls beobachtet haben soll, stellen. Zwei weitere Zeugen hatten das Geschehen von der anderen Straßenseite aus beobachtet und dem Fahrer Hinweise auf die vermeintlichen Täter gegeben. Auch hatten sie die Polizei verständigt
5. April 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er nachts auf dem Heimweg von einem Club in Berlin-Tiergarten von Polizisten angesprochen und mit dem Tatvorwurf der Beleidigung konfrontiert wurde. Ihm wurde vorgeworfen, vor dem Club zwei Türsteher wiederholt beleidigt zu haben, weil er mehrfach abgewiesen worden sei. Dabei soll unser Mandant die Türsteher als „Hurensöhne“ und „Arschlöcher“ bezeichnet haben.