Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Verkehrsstrafrecht
26. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr und versuchter Körperverletzung erstattet. Er soll zunächst auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen und diesen daraufhin durch Ausbremsen beinahe zu einem Aufprall erzwungen haben. Als unser Mandant den Fahrer des anderen Fahrzeugs bei einer späteren Gelegenheit mit dem Vorfall konfrontieren wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Im Zuge dessen soll unser Mandant versucht haben, den Anzeigenerstatter eine Treppe hinunterzustoßen.
Weiterlesen »
Rechtsgebiete
15. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Landeskriminalamtes sollten Händler auf kriminellen Marktplätzen im Internet identifiziert werden. Auf einem dieser Portale hatte ein Händler neben Kokain auch eine Schusswaffe für 2.500,00 € angeboten. Im Rahmen der Deanonymsierung der Händler konnte das dem Account hinterlegte Bitcoin-Konto unserem Mandanten zugeordnet werden. Die Staatsanwaltschaft leitete daher ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln und wegen eines Verbrechens nach dem Waffengesetz gegen unseren Mandanten ein.
Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, ein ihm bekanntes 14-jähriges Mädchen unter Androhung der Verbreitung von ausgetauschten Nachrichten, sexuell genötigt und ins Gesicht geschlagen zu haben. Zudem soll er einer 18-Jährigen, mit der er zuvor Nachrichten ausgetauscht hatte, gedroht haben, ein Foto von ihr zu veröffentlichen und sie daraufhin mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt haben.
Unfallflucht Fahrerflucht
8. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Daher leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht gegen unseren Mandanten ein. Rechtsanwalt Dietrich stellte umgehend einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Er führte gegenüber der Staatsanwaltschaft an, dass unser Mandant lediglich den Aufprall mit dem Laternenmast bemerkt hatte. Den Schaden an seinem Auto hatte er daher auch nur mit diesem Anstoß in Verbindung gebracht und sich zudem abgesichert, dass an der Laterne keine Schäden entstanden sind. Zudem konnte Rechtsanwalt Dietrich durch Auswertung der Ermittlungsakte die Zeugenaussagen entkräften. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht annehmen können und stellte das Verfahren auf Antrag von Rechtsanwalt Dietrich ein.
Betrug
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen unsere Mandantin Anklage erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Ehemann durch Verkauf einer Parzelle in einer Kleingartenanlage die Käufer um 23.000,00 € betrogen zu haben. Sie soll bei Verkauf der Parzelle gewusst haben, dass die Käufer die Kriterien für den Abschluss eines Pachtvertrages nicht erfüllen. Bewusst wahrheitswidrig habe unsere Mandantin ihnen dennoch zugesichert, dass es keine Probleme geben werde, die Parzelle zu nutzen.
Bedrohung
Im Rahmen einer Nachbarschaftsstreitigkeit soll unsere Mandantin unbefugt in die Wohnung ihrer Nachbarin eingedrungen sein und diese trotz Aufforderung nicht verlassen haben. Im Anschluss darauf soll unsere Mandantin ihrer Nachbarin an den Haaren gezogen und mit einem Holzknüppel mehrmals auf sie eingeschlagen haben. Zu einem anderen Zeitpunkt soll unsere Mandantin ihre Nachbarin beleidigt und mit Gewalt gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte aus diesem Grund wegen Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung sowie Bedrohung Anklage erhoben.
Gefährdung des Straßenverkehrs
2. Mai 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Polizei Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gem. § 315c StGB. Unser Mandant soll einen Fahrradfahrer und dessen Kinder in Berlin-Neukölln bedrängt und an einer besonders engen Fahrbahnsituation überholt haben. Insgesamt soll sich unser Mandant während des Vorfalls sehr aggressiv verhalten und den Fahrradfahrer im Rahmen eines anschließen Streits auf offener Fahrbahn zusätzlich beleidigt haben.
Strafen / Sanktionen
Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei unserer Mandantin zahlreiche Markenprodukte aufgefunden. Insgesamt konnten durch die Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin mehr als 2.000 Parfümflaschen, sowie über 300 verschiedene Kosmetikartikel und zahlreiches Verpackungsmaterial festgestellt werden, bei denen es sich um Plagiate gehandelt haben soll. Da sich zudem Verkaufsanzeigen auf dem Smartphone unserer Mandantin befanden, die auf einen gewerblichen Handel mit den Waren hindeuten, leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehens nach dem Markengesetz ein.
Gegenüber dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten soll unsere Mandantin angegeben haben, die Zulassungsbescheinigung für ihr Fahrzeug verloren zu haben. Dagegen war das Amt über den tatsächlichen Verbleib des Dokumentes bei einem Bekannten unserer Mandantin informiert worden, weshalb unserer Mandantin vorgeworfen wurde, eine falsche eidesstaatliche Versicherung abgegeben zu haben.[nbsp] Um eine strafrechtliche Verfolgung zu verhindern, hat sich unsere Mandantin an die Strafrechtskanzlei Dietrich gewandt.
25. April 2021 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aufgrund der Strafanzeige durch seine ehemalige Verlobte leitete die Staatsanwaltschaft Berlin ein Verfahren wegen Betruges ein. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte unser Mandant daher Rechtsanwalt Dietrich mit seiner Verteidigung beauftragt. Rechtsanwalt Dietrich beantragte die Einstellung des Verfahrens, indem er gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführte, dass die Übergabe der Geldbeträge einvernehmlich erfolgt sei. Hierfür legte er Nachweise über ausdrückliche Vereinbarungen zwischen unserem Mandanten und seiner ehemaligen Verlobten vor. Auch konnte Rechtsanwalt Dietrich die in der Ermittlungsakte befindlichen Widersprüchlichkeiten der Aussagen der Verlobten in ihrer Zeugenvernehmung herausarbeiten. Somit wurde auch der Vorwurf der vermeintlich wahrheitswidrigen Angaben in Bezug auf die Heiratsabsicht klargestellt. Entsprechend dem Antrag von Rechtsanwalt Dietrich erfolgte daher die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mangels Tatnachweises.