Referenzen der Strafrechtskanzlei Dietrich
Handeltreiben Drogen
21. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unser Mandant soll von einem Polizeibeamten dabei beobachtet worden sein, wie er einer anderen Person in Berlin- Lichterfelde Marihuana verkauft hat. Mit der Vorladung als Beschuldigter wegen dem Unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmittel suchte unser Mandant die Strafrechtskanzlei Dietrich auf und beauftragte Rechtsanwalt Dietrich mit der Verteidigung in seinem Fall.[nbsp]
Weiterlesen »
Körperverletzung
Unser Mandant war in einem Park in Berlin-Mitte spazieren gewesen und hatte beobachtet, wie sich ein Pärchen stritt. Er konfrontierte die männliche Person, packte ihn am Mantelkragen und wedelte zunächst mit seiner geschlossen Faust. Anschließend soll es zwischen den beiden zu einer Schlägerei gekommen sein, die von anderen Spaziergängern beobachtet und bei der Polizei gemeldet wurde. Erst als die Polizei eintraf, konnte die Schlägerei aufgelöst werden. Gegen unseren Mandanten wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, weshalb er sich an Rechtsanwalt Dietrich wandte und ihn um rechtlichen Beistand bat.[nbsp]
Vergewaltigung
14. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Vergewaltigung gemäß § 177 StGB nachdem er von einer weiblichen Person angezeigt worden war. Unser Mandant war als Kellner in einer Bar in Berlin-Kreuzberg angestellt, wo er die Frau kennenlernte. Nachdem sich unser Mandant und die Frau den Abend über gut verstanden hatten, bat die Frau unseren Mandanten, sie zu massieren. Dies tat unser Mandant sodann auch gleich in einem Nebenraum der Bar. Gegenüber der Polizei gab die Frau an, unser Mandant sei während der Massage dann gegen ihren Willen in sie eingedrungen. Als unser Mandant durch die Polizei über den Tatvorwurf unterrichtet wurde, bestritt er, mit der Anzeigenerstatterin Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Im Rahmen einer DNA-Auswertung wurde jedoch festgestellt, dass sich Sperma unseres Mandanten im Genitalbereich der Anzeigenerstatterin befunden hat.
Die ehemalige Lebensgefährtin unseres Mandanten hatte gegen unseren Mandanten Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Sie sagte aus, dass unser Mandant sie während eines Streits als „Schlampe“ beleidigt hatte. Auch soll er sie grundlos getreten und ihre Hand absichtlich in der Fahrertür seines Fahrzeugs eingeklemmt haben, wodurch sie Schwellungen am Finger erlitt. Die ehemalige Lebensgefährtin hatte gegenüber der Polizei auch ausgesagt, dass unser Mandant sie in der Vergangenheit bereits öfter geschlagen und gewürgt hatte und sie nun endlich den Mut gefasst hatte, ihn anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte gegen unseren Mandanten daher wegen Körperverletzung, weshalb unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand bat.[nbsp]
Ladendiebstahl
9. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war in einem Baumarkt in Berlin-Wedding von einem Ladendetektiv dabei beobachtet worden, wie er ein Werkzeug in den Ärmel seiner Jacke steckte. Als er von dem Ladendetektiv dazu aufgefordert wurde, mit in das Büro zu kommen, soll unser Mandant das Werkzeug schlagartig weggeschmissen und die Flucht ergriffen haben. Das Bauhaus erstattete im Anschluss Anzeige wegen Ladendiebstahls.[nbsp]
Hehlerei
Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Amtsanwaltschaft Berlin gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet hatte. Er soll ein gestohlenes Handy über eBay Kleinanzeigen verkauft haben. Der Käufer des Handys hatte gegenüber der Polizei angegeben, dass er das Handy samt Lieferschein an der Adresse unseres Mandanten abgeholt hatte. Bei der Überprüfung des Lieferscheins war ihm dann aufgefallen, dass die Adresse übermalt worden war. Da er den dort vermerkten Empfänger dennoch erkennen konnte, rief er den Empfänger an und fand auf diesem Wege heraus, dass das Handy eigentlich an diesen hätte geliefert werden sollen und somit gestohlen worden sein muss. Da der Käufer bei der Übergabe des Handys auch ein Foto von dem Klingelschild unseres Mandanten angefertigt hatte, ging die Polizei davon aus, dass es sich dem Verkäufer um unseren Mandanten handelt.[nbsp][nbsp]
Verkehrsstrafrecht
4. September 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Von der Polizei Berlin wurde gegen unseren Mandanten ermittelt, weil ihm vorgeworfen wurde, er habe eine Körperverletzung eine Nötigung im Straßenverkehr begangen. Hintergrund des Vorwurfs war, dass es auf einer Tankstelle in Berlin Neukölln zu einer Schlägerei gekommen war. Unser Mandant war auf der Tankstelle auf einen verfeindeten Bekannten getroffen, woraufhin er sofort begonnen haben soll, auf diesen einzuschlagen. Zeugen hatten gegenüber der Polizei ausgesagt, dass unser Mandant seinem Bekannten mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Nachdem sich die Schlägerei aufgelöst hatte, soll unser Mandant seinem Bekannten hinter her gefahren sein und mit seinem Fahrzeug vor das Fahrzeug seines Bekannten gewechselt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen. Anschließend soll unser Mandant erneut unvermittelt auf seinen Bekannten eingeschlagen haben. Auch hierzu gab es mehrere Zeugenaussagen. Unser Mandant bat Rechtsanwalt Dietrich daher, ihn in dem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung im Straßenverkehr zu verteidigen.[nbsp]
Widerstand g. Vollstreckungsbeamte
Gegen unseren Mandanten war Anzeige erstattet worden. Am 1. Mai war es – wie jedes Jahr – zu vielen demonstrativen Aktionen gekommen, an denen auch unser Mandant und seine Freunde teilgenommen haben. Im Rahmen dessen war es zum Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen sowie zu diversen Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen gekommen. Ein Freund von unserem Mandanten war deshalb von der Polizei festgenommen worden, woraufhin unser Mandant versucht hatte, seinen Freund wieder zu befreien. Hierfür schlug und trat unser Mandant mehrmals in Richtung der Polizeibeamten und traf diese auch. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete daher ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Gefangenenbefreiung ein. Unser Mandant wandte sich deshalb an Rechtsanwalt Dietrich, der unseren Mandanten darüber aufklärte, dass allein für den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vorgesehen ist.[nbsp]
Strafen / Sanktionen
25. August 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war von seinem ehemaligen Arbeitgeber – einem Personaldienstleistungsunternehmen – angezeigt worden. Ihm wurde vorgeworfen, sich zahlreiche hochwichtige Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens beschafft zu haben. So soll ihm ein Arbeitskollege eine E-Mail mit verschiedenen Informationen des Unternehmens geschickt haben. Im Anschluss daran sollen unser Mandant und sein Arbeitskollege das Unternehmen verlassen haben und unter Verwertung dieser Geschäftsgeheimnisse ein eigenes Konkurrenzunternehmen errichtet haben. Da gegen unseren Mandanten deshalb von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen eingeleitet worden war, hatte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich um rechtlichen Beistand gebeten.
Betäubungsmittelstrafrecht
Im Rahmen einer Kontrolle einer aus dem Ausland kommenden an unseren Mandanten adressierten Postsendung bei der Post/DHL,[nbsp] wurde nach Mitteilung von Beamten des Hauptzollamtes Berlin Marihuana gefunden. Unser Mandant wurde deshalb von der Staatsanwaltschaft Berlin beschuldigt, indem er Marihuana im Ausland bestellt und nach Deutschland eingeführt hatte, einen Bannbruch begangen und gegen das Betäubungsmittelgesetz[nbsp] (BtMG) verstoßen zu haben. Unser Mandant nahm umgehend mit dem Anhörungsbogen des Zollamts Kontakt mit Rechtsanwalt Dietrich auf.[nbsp]