Vortäuschen einer Straftat
2. Juli 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen unseres Mandanten, dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs und einem weiteren Zeugen, dem Nutzer dieses Kraftfahrzeugs, und dessen finanziell schlechten Lage, drängte sich der von unserem Mandanten beauftragten Versicherung der Verdacht auf, dass unser Mandant im Rahmen eines Einbruchsdiebstahls unwahre Angaben zulasten der Versicherung gemacht oder den Einbruchsdiebstahl vorgetäuscht haben könnte. Nach Aussagen der Mitarbeiter der Versicherung wollte unser Mandant auf diesem Wege durch eine Schadensregulierung von der Versicherung Geld erhalten. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen des Vortäuschens einer Straftat.[nbsp]
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Urkundenfälschung
24. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant hat auf der Internetseite „Ebay-Kleinanzeigen“ von einem unbekannten Anbieter eine DB Jahreskarte (VBB-Umweltkarte) erworben und mit dieser die U-Bahn in Berlin Mitte genutzt. Im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle auf der Linie U6 hat unser Mandant die von dem Anbieter erworbene Fahrkarte vorgezeigt. Nach Aussagen des Fahrkontrolleurs soll es sich bei der erworbenen Fahrkarte unseres Mandanten jedoch um einen verfälschten, zuvor gestohlenen Fahrschein gehandelt haben. Die Amtsanwaltschaft Berlin ermittelte daher gegen unseren Mandanten wegen Betruges und Urkundenfälschung.Erschrocken über diese Beschuldigung beauftragte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich als seinen Verteidiger.[nbsp]
Unfallflucht Fahrerflucht
Unser Mandant suchte die Strafrechtskanzlei Dietrich auf, da die Polizei Berlin gegen ihn wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelte. Er soll auf der Getraudenstraße in Berlin bei einem Fahrstreifenwechsel mit seinem Pkw das vor ihm fahrende Fahrzeug gestreift haben, wobei es zu einem Zusammenstoß mit Sachschaden gekommen sein soll. Anschließend soll sich unser Mandant unerlaubt vom Unfallort entfernt haben.
Beleidigung Verleumdung
16. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Strafrechtskanzlei Dietrich wurde von unserer Mandantin aufgesucht, da gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung geführt wurde. Nach Aussagen mehrerer Zeugen soll unsere Mandantin mit einem ca. 20 cm langen Küchenmesser ihre Nachbarin zunächst bedroht und anschließend mit diversen Ausdrücken beleidigt haben. Auch soll sich nach Aussagen eines Polizeibeamten in der Wohnung unserer Mandantin viele Medikamente befunden haben.
Diebstahl
Das Amtsgericht Tiergarten warf mit einem Strafbefehl unserem Mandanten vor, aus zwei Gasträumen je eine Geldbörse gestohlen zu haben. Aus diesem Grund suchte unser Mandant mit der Anklageschrift Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem Gespräch mit unserem Mandanten zeigte sich Rechtsanwalt Dietrich umgehend als Verteidiger an. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl gegen unseren Mandanten ein und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte.[nbsp]
Falschaussage Meineid
9. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant war der ehemalige Vermieter eines Zeugen Der Zeuge hatte diverse Vorstrafen und wurde eine lange Zeit von den Strafverfolgungsbehörden gesucht. Im Rahmen einer Hauptverhandlung seines ehemaligen Untermieters wurde unser Mandant als Zeuge eingeladen. An dieser Hauptverhandlung nahm unser Mandant teil und beantwortete alle ihm gestellten Fragen. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin kam jedoch zu dem Schluss, dass unser Mandant während dieser Hauptverhandlung falsche uneidliche Aussagen gemacht haben soll, da er in der Hauptverhandlung einer Einlassung seines ehemaligen Untermieters, widersprochen habe. Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen unseren Mandanten wegen falscher uneidlichen Aussage. In Panik geraten kontaktierte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich. In einem langen Gespräch beantwortete Rechtsanwalt Dietrich alle offenen Fragen unseres Mandanten und wurde anschließend von ihm mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt.
Strafen / Sanktionen
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen unseren jugendlichen Mandanten wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (VersG), da er während eines Gesprächs im Rahmen einer Vorkontrolle anlässlich der „feministischen Aktionswoche und Versammlungslagen“ zwei Atemschutzmasken und eine Schutzbrille bei sich geführt hat. Aus diesem Grund nahm der Vater unseres jugendlichen Mandanten erschrocken und besorgt Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.Ihm fiel während der Durchsicht der Ermittlungsakte auf, dass nach dem Inhalt der Ermittlungsakte kein hinreichender Tatverdacht bestand.[nbsp]
Körperverletzung
2. Juni 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Nachdem unser Mandant eine Vorladung als Beschuldigter wegen Körperverletzung und Diebstahls von der Polizei erhalten hatte, nahm er unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Dietrich auf. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, das vermeintliche Opfer zunächst getreten und geschlagen zu haben. Anschließend soll unser Mandant, das in Folge der körperlichen Auseinandersetzung heruntergefallene Handy des vermeintlichen Opfers vom Boden aufgehoben und mit in seine Wohnung genommen haben.[nbsp]
Das Amtsgericht Tiergarten hatte gegen unsere Mandantin einen Strafbefehl wegen übler Nachrede erlassen, da sie gegenüber dem Arbeitgeber ihres Ex-Partners angegeben hatte, dass ihr Ex-Partner an einer schweren psychischen Beeinträchtigung litt und dringend eine psychologische Unterstützung benötige. Daher vereinbarte unsere Mandantin sofort einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt Dietrich und bat ihn um rechtlichen Beistand. Nach einem ausführlichen Gespräch mit unserer Mandantin beantragte Rechtsanwalt Dietrich zunächst die Einsicht in die Ermittlungsakte. Zudem legte er unverzüglich Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Betrug
26. Mai 2024 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unser Mandant betrieb ein Geschäft für PKW-Ersatzteile und Zubehör. Nachdem ein ehemaliger Kunde unseres Mandaten einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde, wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass er Rückleuchten, welche mit einem „E-Prüfzeichen“ versehen waren, an diesen Kunden verkauft habe, wobei eine Zulassung für den Straßenverkehr nicht bestanden haben soll.Deshalb ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gegen unseren Mandanten wegen Kennzeichenverletzung nach § 144 I MarkenG. Aus diesem Grund suchte unser Mandant Rechtsanwalt Dietrich auf und bat ihn um rechtlichen Beistand.