Bedrohung
9. April 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Das Bundeszentralregister enthält über unseren Mandanten bereits Eintragungen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Raubes. Wegen Raubes wurde unser Mandant zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Innerhalb der Bewährung erhielt unser Mandant eine weitere Anzeige wegen Bedrohung. Der Anzeigenerstatter beschuldigte unseren Mandanten, ihn mit einem Totschläger gedroht zu haben. Hintergrund war, dass unser Mandant stark auf die Lebensgefährtin des Anzeigenerstatters eingewirkt haben soll.
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Betäubungsmittelstrafrecht
Im Bundeszentralregister unseres Mandanten sind 14 Einträge vorhanden. Es gibt insbesondere Vorstrafen wegen Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Computerbetruges und Betruges. Aufgrund er zahlreichen Vorstrafen ist unser Mandant bereits zu längeren Haftstrafen verurteilt worden. Unmittelbar nach seiner letzten vorzeitigen Haftentlassung ist unser Mandant beobachtet worden, wie er gemeinsam mit einem Bekannten zu einem Drogendealer mit dem PKW in Berlin Schöneberg fährt, kurz aussteigt, Kokain erwirbt und dann weiterfährt.
Gefährliche Körperverletzung
Durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wurde gegen unseren Mandanten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Unser Mandant hatte bei einer Party in einer Kleingartenanlage einem Gast eine Bierflasche über den Kopf gehauen. Der Geschädigte hatte eine Platzwunde davon getragen. Unser Mandant hatte zunächst ohne anwaltliche Beratung gegenüber der Polizei ausgeführt, dass er vom Geschädigten beleidigt worden sein soll. Deshalb habe er ihn mit der Bierflasche geschlagen.
Haschisch Marihuana
24. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Berliner Polizei hatte im Rahmen einer Personendurchsuchung 11 Tütchen mit Cannabis aufgefunden. Diese Person gab dann an, das Cannabis von unserem Mandanten gekauft zu haben. Diese Person konnte die Adresse unseres Mandanten und dessen Wohnung beschreiben. Aufgrund dieser Angaben wurde bei unserem Mandanten einige Tage später eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurden eine Feinwaage und eine kleine Menge von Cannabis gefunden.
Rechtsgebiete
Unser aus Hamburg kommender Mandant meldete sich bei Rechtsanwalt Dietrich, nachdem die Polizei seine Wohnung in Hamburg aufgrund eines Verdachts des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie gem. § 184b StGB durchsucht hatte. Aufgrund einer verdachtsunabhängigen Überwachung eines Tauschrings wurde der Internetanschluss der Ehefrau unseres Mandanten festgestellt. Über diesen Internetanschluss wurden zahlreiche kinderpornografische Bild- und Videodateien im Sinne von § 184b StGB getauscht. Nachdem der Ehefrau unseres Mandanten im Rahmen der Hausdurchsuchung der Tatvorwurf gemacht worden war, räumte unser Mandant ein, verantwortlich für das strafbare Verhalten zu sein.
Brandstiftung
Unser Mandant hatte auf seinem Grundstück neben seinem Wohnhaus eine Laube aufgestellt, in welcher er Gartenpartys veranstaltete. Die Laube wurde mit einem Ofen beheizt. Nach einer Gartenparty hatte unser Mandant vor dem zu Bett gehen den Ofen nochmals ordentlich angefeuert, um sich anschließend in seinem Wohnhaus schlafen zu legen. Kurze Zeit später stand die Laube in Flammen und brannte fast vollständig ab. Die am Tatort erschiene Polizei machte einen Atemalkoholtest, der bei unserem Mandanten einen Wert von über 1 Promille ergab. Die Polizei vermutete, dass der Ofen wohl nicht richtig verschlossen worden ist und es so zum Brand kam.
Betrug
Unser Mandant hat bereits über 25 Eintragungen im Bundeszentralregister. Insbesondere gab es Vorstrafen wegen Betruges, Unterschlagung, Insolvenzverschleppung, Körperverletzung und Verstoß gegen die Abgabenordnung.
Kinderpornografie
Ein Strafverfahren, das die Verbreitung kinderpornographischer Dateien zum Gegenstand hat, ist für den Betroffenen aufgrund des äußerst sensiblen Tatvorwurfes besonders belastend. Dies musste auch unser Mandant feststellen, als er eine Vorladung von dem Polizeipräsidium Brandenburg erhalten hat, weil er über eine Tauschbörse eine kinderpornographische Datei heruntergeladen haben soll.
20. März 2019 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Die Staatsanwaltschaft Berlin führte gegen unseren bereits wiederholt vorbestraften und auch unter Bewährung stehenden Mandanten ein Verfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges und Vortäuschen einer Straftat. Unser Mandant soll gemeinsam mit einem Bekannten am eigenen Auto einen Einbruch vorgetäuscht haben, bei welchem hochwertige Teile des KFZ entwendet worden sein sollen.
Beleidigung Verleumdung
Im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit wurde unsere Mandantin von einem Verwandten bei der Berliner Polizei wegen Verleumdung angezeigt. Unsere Mandantin soll wiederholt wahrheitswidrig behauptet haben, sie würde vom Anzeigenerstatter mit dem Leben bedroht werden.