Nötigung
13. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine andere Person im Straßenverkehr mit einer Schreckschusswaffe bedroht zu haben. So soll unser Mandant in Berlin-Kreuzberg den Versuch einer anderen Person, die Fahrspur zu wechseln, dadurch verhindert haben, dass er schnell beschleunigte und so den nötigen Platz für einen Wechsel blockierte. Die Fahrerin des anderen Autos musste daraufhin abrupt abbremsen. Es soll dann zu einer aggressiven verbalen Auseinandersetzung gekommen sein, die damit geendet haben soll, dass unser Mandant eine Schreckschusspistole zog, diese in Richtung der Fahrerin hielt und sie aufforderte, ihm Platz zu machen. Sofort meldete die Geschädigte den Vorfall bei der Polizei. Diese stellte unseren Mandanten kurze Zeit später in seinem Auto fest und sicherte im Zuge dessen die Schreckschusspistole. Hierfür konnte unser Mandant keinen Waffenschein vorweisen.
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Betäubungsmittelstrafrecht
7. September 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Berlin wegen des unberechtigten Besitzes von mehreren Ecstasy-Tabletten ermittelt. Die Tabletten waren von einer unbekannten Person zusammen mit unserem Mandanten gehörenden Gegenständen bei einer Polizeidienststelle in Berlin-Friedrichshain abgegeben worden. Nach einer entsprechenden Untersuchung der Tabletten wurde schließlich ein Verfahren gegen unseren Mandanten eingeleitet, da als Ergebnis festgestellt worden war, dass es sich um Ecstasy handelt. Wegen der anderen Gegenstände, die unserem Mandanten gehörten, wurde bezüglich der Tabletten auf unseren Mandanten als deren Besitzer geschlossen.
Betrug
Gegen unsere Mandantin war vom Hauptzollamt Berlin wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs ermittelt worden. Die Anzeige war vom Job Center bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin in Berlin Mitte gestellt worden. Unsere Mandantin hatte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft befunden und in dieser Zeit Sozialleistungen erhalten. Weiterhin war sie als Leistungsempfängerin bzw. Vertreterin dieser Bedarfsgemeinschaft eingetragen. Vorgeworfen wurde unserer Mandantin dann, dass sie Einkünfte, die ihr Lebensgefährte in der Zeit der Bedarfsgemeinschaft erzielte, gegenüber dem Job Center Mitte nicht angab und dadurch Überzahlungen erhielt.
Körperverletzung
Unser Mandant war von der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagt worden. So soll er seine damalige Lebensgefährtin mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit dem Tod bedroht haben. Vom Amtsgericht Tiergarten war unser Mandant dafür zu einer Freiheitsstrafe von mehreren Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt worden. Auch wegen weiterer Gewaltdelikte musste sich unser Mandant in der Vergangenheit mehrfach gerichtlich verantworten.
Rechtsgebiete
30. August 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Wegen des sensiblen Tatvorwurfs der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften gemäß § 184b StGB wurde gegen unseren Mandanten von der Staatsanwaltschaft Halle ermittelt. So soll er in Magdeburg über einen kurzen Zeitraum eine Datei, die kinderpornographische Inhalte enthielt, in einem Internet-Netzwerk mehrere Male anderen zum Download angeboten haben. Um die entsprechende Datei zu Beweiszwecken zu sichern, war bei unserem Mandanten eine Wohnungsdurchsuchung durch das Amtsgericht Halle angeordnet worden. Dabei wurden mehrere USB-Sticks, SD-Karten und ein Laptop sichergestellt.
Diebstahl mit Waffen
Gegen unsere Mandantin wurde von der Polizei Berlin ermittelt, weil sie in einem Kaufhaus in Berlin-Mitte mehrere Elektronikartikel entwendet haben soll. So soll sie von einem Ladendetektiv dieses Kaufhauses dabei beobachtet worden sein, wie sie zusammen mit einem Freund -[nbsp] der während des Geschehens Ausschau nach Zeugen hielt – Speichermedien und andere Kleinartikel in ihrem Einkaufsbeutel verstaut haben soll. Um die entsprechenden Sicherungsetikettierungen zu entfernen, soll unsere Mandantin zusätzlich einen Seitenschneider bei sich geführt haben. An der Ladenkasse löste dann die den Alarm aus und unsere Mandantin und ihre Begleitung wurden durch den Ladendetektiv gestellt. Nachdem die Polizei erschienen war, die Personalien festgestellt und die Waren an das Kaufhaus zurückgegeben worden waren, wurde unsere Mandantin vor Ort entlassen.
Diebstahl
Gegen unseren Mandanten wurde von der Polizei Görlitz wegen versuchten Diebstahls ermittelt, da er versucht haben soll, ein Lamm von einer Weide mitzunehmen. So soll unser Mandant über einen Maschendrahtzaun gestiegen sein, ein blökendes Lamm ergriffen und es Richtung Zaun getragen haben. Beim Übersteigen des Zaunes soll dieser beschädigt worden sein, wodurch unserem Mandanten auch eine Sachbeschädigung sowie ein Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde. Das gesamte Geschehen wurde von mehreren Zeugen, die in einer Werkstatt in unmittelbarer Nähe gearbeitet haben, beobachtet. Sie gaben gegenüber der Polizei an, unser Mandant hätte versucht, das Lamm über die Weidegrenzen hinweg mitzunehmen und für sich zu behalten.
Exhibitionismus
23. August 2020 von Steffen Dietrich | Kommentar schreiben
Gegen unseren Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Verdachts der exhibitionistischen Handlung ermittelt. Unser Mandant soll sich abends in seinem Auto in der Nähe eines Spielplatzes an seinem Genital bis zum Samenerguss manipuliert haben. Bei diesem Vorgang wurde er von zwei Zeugen, die sich in unmittelbarer Nähe in ihrer Wohnung befunden haben, beobachtet. Die beiden Zeugen informierten umgehend die Polizei Leipzig und gaben dabei das Kennzeichen des wegfahrenden Autos durch. Durch eine Halterabfrage konnte schließlich unser Mandant identifiziert und ein Verfahren gegen ihn wegen exhibitionistischer Handlungen gemäß § 183 StGB eingeleitet werden.
Von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg war gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt worden. Unser Mandant soll zusammen mit einem Freund auf dem Weg zu einem Festival in der Müritz gewesen sein, als Polizeibeamte sie zum Zweck einer Fahrzeugkontrolle angehalten hatten. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten in einem Rucksack im Auto mehrere Tütchen mit betäubungsmittelsuspektem Inhalt aufgefunden werden. Insgesamt konnten Speed und Crystal-Meth in einem Umfang von ca. 70 Gramm sichergestellt werden.
Vom Hauptzollamt Berlin war gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs geführt worden. Unser Mandant soll in Berlin-Alt-Hohenschönhausen in einem rückwirkenden Antrag für Arbeitslosengeld wahrheitswidrig angegeben haben, keine weitere Nebentätigkeit in dem Antragszeitraum ausgeübt zu haben. Dadurch, dass unser Mandant dennoch eine Nebentätigkeit ausgeführt und für den entsprechenden Zeitraum trotzdem Zuwendungen erhalten haben soll, soll er sich in Höhe von fast 2.000,00 € bereichert haben. Auf den Anhörungsbogen des Hauptzollamtes Berlin reagierte unser Mandant nicht, weswegen die Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl beantragte.