Loading...

Raub

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

01. April 2013 Geringe Geldstrafe bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Unser Mandant sollte nach einer mutmaßlich begangenen Körperverletzung durch die Polizei festgenommen werden. Gegen diese Festnahme setzte sich unser Mandant erheblich zur Wehr, wodurch einem Berliner Polizeibeamten mehrere Handknöchelchen brachen. Im weiteren Verlauf beleidigte unser Mandant die Beamten und drohte, diese mit Hilfe von befreundeten Richtern anzuzeigen. Im Ermittlungsverfahren suchte Rechtsanwalt Dietrich den Kontakt zu Staatsanwaltschaft Berlin. Die Staatsanwaltschaft bot Rechtsanwalt Dietrich an, einen Strafbefehl zu erlassen, in welchem als Strafe eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten festgesetzt werden würde. Die Strafe wurde insbesondere mit den Verletzungen des Polizeibeamten und dem Umstand begründet, dass unser Mandant bereits wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vorbestraft sei. Rechtsanwalt Dietrich lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab. Vor der durchgeführten Hauptverhandlung entschuldigte sich unser Mandant auf Vermittlung von Rechtsanwalt Dietrich bei den Polizeibeamten. Rechtsanwalt Dietrich konnte des Weiteren in der Hauptverhandlung viele positive Aspekte für unseren Mandanten vortragen. Deshalb verurteilte das Amtsgericht unseren Mandanten trotz der einschlägigen Vorbelastung lediglich zu 80 Tagessätzen. Der verletzte Polizeibeamte war über dieses milde Urteil im Gegensatz zu unserem Mandanten nicht erfreut.

To top