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Körperverletzung

Fachanwalt Strafrecht: Strafrecht / gefährliche Körperverletzung

27. Mai 2014: Einstellung in Berufungsinstanz

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, der Geschädigten auf einem Parkplatz aufgelauert und diese dann verprügelt zu haben. Hierbei soll unsere Mandantin die Geschädigte wiederholt ins Gesicht geschlagen und mit Tritten gegen den Kopf getreten haben. Auch soll unsere Mandantin die am Boden liegende Geschädigte an den Haaren gezogen und dann den Kopf auf den Bürgersteig gestoßen haben. Unmittelbar nach der Tat soll zunächst die Gefahr bestanden haben, dass die Geschädigte querschnittsgelähmt sei. Vor dem ersten Termin vor dem Amtsgericht Tiergarten bot der zuständige Richter im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr an. Diese Strafe wurde durch Rechtsanwalt Dietrich abgelehnt.

Im Rahmen einer Konfliktverteidigung stellte Rechtsanwalt Dietrich zahlreiche Beweisanträge und gab unzählige Stellungnahmen ab. Es mussten deshalb 10 Verhandlungstage durchgeführt werden. Das Amtsgericht verurteilte unsere Mandantin auch ohne Geständnis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil legte Rechtsanwalt Dietrich Berufung ein. In der Berufungsinstanz konnte Rechtsanwalt Dietrich das Landgericht Berlin von einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von lediglich 500,00 – überzeugen.

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